Die 7 vom Bürgermeister von Nizza vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Saisonmieten „um mindestens 50 %“

Die 7 vom Bürgermeister von Nizza vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Saisonmieten „um mindestens 50 %“
Die 7 vom Bürgermeister von Nizza vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Saisonmieten „um mindestens 50 %“
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Schön gegen Airbnb, Fortsetzung der Fortsetzung der Fortsetzung. Während die Hauptstadt der Riviera bereits an vorderster Front im Kampf gegen die Ausbreitung saisonaler Vermietungen steht, will der Bürgermeister von Nizza das am 7. November verabschiedete „Anti-Airbnb“-Gesetz nutzen, um die Regeln (weiter) zu verschärfen.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Christian Estrosi danach sucht „strenge Vorschriften einführen“ um zu „den Zugang der Bewohner zu langfristigem Wohnraum aufrechterhalten“.

Diesmal spricht der Bürgermeister davon, die Zahl der Airbnb-Unterkünfte „um mindestens 50 %“ zu reduzieren. Eine Ankündigung, dass er eine von der Metropole Nizza Côte d’Azur durchgeführte Wirkungsstudie mit bezirksweiser Kartierung unterstützt.

In einer Pressekonferenz, die an diesem Donnerstag, dem 14. November, im Rathaus stattfand, kündigte Christian Estrosi eine Reihe von Möglichkeiten an, um dieses Ziel zu erreichen. „Ich möchte Touristenmöbel nicht verbieten, sondern verhindern, dass sie die Stadt verschlingen. Ich habe es natürlich nicht auf die Eigentümer abgesehen, die ihre Zimmer vermieten, um ihr Einkommen aufzubessern, sondern auf die Unternehmen, die das Gemeinschaftseigentum aller Menschen in Nizza monopolisieren.“

Sieben Maßnahmen vorgesehen

Anschließend erläuterte der Bürgermeister sieben Maßnahmen:

– Festlegung von Quoten pro Bezirk, bei deren Überschreitung die Eigentümer einen Ausgleich durch die Umwandlung von Räumlichkeiten gleicher Fläche in Wohnraum leisten müssen;

– die Dauer der erteilten befristeten Genehmigungen begrenzen: Sie würde von 6 auf 5 Jahre erhöht;

– Reduzierung der zulässigen touristischen Miettage für Hauptwohnsitze von 120 auf 90 Tage pro Jahr;

– das System der gemischten Mietbefreiung beizubehalten, das im Sommer möblierte Touristenunterkünfte zulässt und den Rest des Jahres Unterkünfte für Studenten nutzt;

– den Eigentümer bitten, bei der Einreichung der Nutzungsänderungsakte eine den Standards entsprechende DPE und eine eidesstattliche Bescheinigung über die Miteigentumsregelung vorzulegen;

– die Möglichkeit haben, Bußgelder bis zu 20.000 Euro zu verhängen und bei Verstößen sämtliche Bußgelder zu erhöhen;

– die Möglichkeit haben, im örtlichen Stadtplan Zonen festzulegen, die nur Hauptwohnsitze zulassen.

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