Einigung zur Arbeitslosenversicherung: Rechte von Senioren und Grenzgängern hart getroffen

Einigung zur Arbeitslosenversicherung: Rechte von Senioren und Grenzgängern hart getroffen
Einigung zur Arbeitslosenversicherung: Rechte von Senioren und Grenzgängern hart getroffen
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Der Druck blieb bis zum letzten Moment bestehen. Schließlich ist das Thema von großer Bedeutung. Die am 22. Oktober begonnenen Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern über die Arbeitslosenversicherung haben gerade zu einer nationalen Branchenvereinbarung (ANI) zur Beschäftigung von Senioren geführt, die am Donnerstagabend, dem 14. November, abgeschlossen wurde.

Letzteres bedarf nun der Unterzeichnung durch die Gewerkschaftsorganisationen (CGT, CFDT, CFTC, CFE-CGC), die ihre Gremien noch formell konsultieren müssen, bevor sie ihre endgültigen Schlussfolgerungen ziehen. Eine Entscheidung, die in einem angespannten politischen Umfeld getroffen werden muss: Die Barnier-Regierung will ab 2025 auf Kosten der Arbeitslosen 400 Millionen Euro sparen, um das öffentliche Defizit auszugleichen. Dieser neue Text, der nach fünf Verhandlungssitzungen zustande kam und für vier Jahre geplant ist, ist eine Änderung der vorherigen Vereinbarung vom November 2023, die von CFDT, FO und CFTC unterzeichnet wurde.

Die Regierung hat „begrüßt“ die Entwicklung der Verhandlungen. „Es zeigt, dass die Methode des Premierministers der Regierung darin besteht, Raum für den sozialen Dialog zu lassen, sich die Zeit für Diskussionen und die Zeit für Verhandlungen zu nehmen. Es ist nicht einfach, aber es zahlt sich aus.“erklärte Regierungssprecherin Maud Bregeon an diesem Freitagmorgen in der Sendung Franceinfo und kündigte schlimme Tage für diejenigen an, denen die Beschäftigung entzogen wurde.

„Sehr starke Tarifermäßigungen für Senioren“

Daher liegen neue Regeln zur Arbeitslosenversicherung, zur Beschäftigung von Senioren und zu gewerkschaftlichen Karrierewegen auf dem Tisch. In der Vereinbarung ist insbesondere eine Anhebung der Altersgrenzen um zwei Jahre vorgesehen, die einen Anspruch auf eine längere Vergütung begründen, im Einklang mit der von den Gewerkschaften angefochtenen Rentenreform, die das Renteneintrittsalter nach oben verschiebt. Konkret erhöht sich die Stufe, die einen Anspruch auf höchstens 22,5 Monate Vergütung begründet, von 53 auf 55 Jahre und diejenige, die einen Anspruch auf 27 Monate gewährt, von 55 auf 57 Jahre.

Entweder „Sehr starke Kürzungen der Rechte für Seniorengeißelt Denis Gravouil, Mitglied des CGT-Bundesbüros, in einem auf X (ehemals Twitter) geposteten Video. Alle im Alter zwischen 53 und 57 Jahren würden beispielsweise während der Einladungsfrist einen Anspruchsverlust von viereinhalb Monaten hinnehmen müssen. » Das von seinen Befürwortern angegebene Ziel ist, dass diese Maßnahme innerhalb von vier Jahren 350 Millionen einbringt. Insgesamt ließen sich durch die Neuregelung innerhalb von vier Jahren rund 2,3 Milliarden Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung erzielen, so eine Berechnung von Unédic, dem für die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung in Frankreich zuständigen Verband.

„Die CGT-Delegation wird empfehlen, nicht zu unterzeichnen“

Ein weiterer Streitpunkt im Abkommen: die Entschädigung von Arbeitslosen, die in Grenzländern wie der Schweiz, Belgien, Deutschland oder Luxemburg gearbeitet haben. Letztere konnten somit ihre Zuteilungen einsehen „Fast um die Hälfte fallen“ruft Denis Gravouil. Er fügt hinzu: „Das ist für die CGT nicht akzeptabel, denn dahinter stecken mehrere prekäre Arbeitnehmer, denen oft nur das Grenzland bleibt, um Arbeit zu finden.“ » Ihre Ansprüche werden heute auf der Grundlage ihrer in diesen Ländern erzielten Gehälter berechnet.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen in der Vereinbarung enthalten, etwa die Erleichterung des Zugangs zum gleitenden Ruhestand, die Stärkung des im Jahr vor oder nach dem 45. Geburtstag des Arbeitnehmers durchgeführten Berufsgesprächs oder die Einführung einer Pflichtbeschäftigung von Senioren als Verhandlungsgegenstand in Unternehmen. „Die CGT hatte keine Vereinbarung unterzeichnet, die dreimal mehr Kürzungen als Erhöhungen vorsah. Sie wird entscheiden, ob sie eine Vereinbarung mit achtmal mehr Kürzungen als Erhöhungen unterzeichnet. erklärt Denis Gravouil. Selbstverständlich wird die Delegation empfehlen, nicht zu unterzeichnen. »

Die CFDT- und CFTC-Delegationen kündigten ihrerseits durch die Stimmen ihrer Verhandlungsführer Olivier Guivarch und Frédéric Belouze an, jeweils eine Stellungnahme abzugeben „positive Meinung zu den drei Texten“ und den Wunsch bekräftigen „Diese drei Abkommen vor seinen Behörden verteidigen“. Die CFE-CGC hatte bereits angedeutet, dass sie die Vereinbarung zur Arbeitslosenversicherung nicht unterzeichnen werde. Eine Entscheidung, die inzwischen von ihrem Verhandlungsführer Jean-François Foucard bestätigt wurde, der bekräftigte, dass die Gewerkschaft den beiden anderen Texten weiterhin positiv gegenüberstehe. FO gab schließlich bekannt, dass es sich die Beurteilung der drei Texte vorbehalte.

Was die Chefs betrifft, sind die Schlussfolgerungen homogener. Medef lobt Vereinbarungen „mit Nuancen“fasst Hubert Mongon, der Vertreter des Arbeitgeberverbandes, zusammen. Ein Gefühl, das auch die U2P teilt, eine Struktur, die hauptsächlich aus Handwerkern und Händlern besteht und eine herausgegeben hat „positive Bewertung“ zu den drei Vereinbarungen. Lediglich die CPME, die kleine und mittelständische Unternehmen vertritt, hatte größere Zweifel an der Vereinbarung, die sich auf Führungspositionen konzentrierte „nicht ausgewogen“. Die Organisation glaubt jedoch, dass die Einigung zur Arbeitslosenversicherung “Kein Problem”. Jetzt müssen wir die endgültigen Entscheidungen abwarten. Sicher ist, dass die Einigung alles andere als einstimmig ist.

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