Eine neue Maßnahme sieht sieben Stunden zusätzliche Arbeit ohne Bezahlung vor, um die Autonomie zu finanzieren

Eine neue Maßnahme sieht sieben Stunden zusätzliche Arbeit ohne Bezahlung vor, um die Autonomie zu finanzieren
Eine neue Maßnahme sieht sieben Stunden zusätzliche Arbeit ohne Bezahlung vor, um die Autonomie zu finanzieren
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Im Senat geht es heiß her. Und gestern Abend verabschiedete er eine viel diskutierte Maßnahme, die alle Arbeitnehmer dazu zwingen könnte, sieben Überstunden pro Jahr zu leisten, und das im Gegenzug für … null Lohn. Wir erklären es Ihnen.

Zweieinhalb Milliarden Ersparnisse

Das Ziel dieser Maßnahme ist klar: die Finanzierung der sozialen Sicherheit und insbesondere der wachsenden Bedürfnisse des Autonomiesektors. Über den Vorschlag wurde während der Debatten über den Sozialversicherungshaushalt für 2025 mit 216 gegen 119 Stimmen abgestimmt. Bei Umsetzung könnte diese Maßnahme jedes Jahr 2,5 Milliarden Euro einbringen, die zur Unterstützung älterer und behinderter Menschen bestimmt sind.

Diese Initiative ergänzt den bereits seit 2004 geltenden „Solidaritätstag“, bei dem Arbeitnehmer einen Tag pro Jahr einen unentgeltlichen Beitrag leisten. Hier geht es aber um eine Erhöhung der Mehrarbeitszeit, in Form eines „Solidaritätsbeitrags durch Arbeit“. In der Praxis könnte dies je nach Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zu einer Verteilung dieser Überstunden über das Jahr führen.

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Ein Vorschlag, der nicht einstimmig ist

Wenn die Maßnahme in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Senat beschlossen wurde, ist sie Gegenstand heftiger Kritik und zahlreicher Debatten, vor allem auf der linken Seite. Laut der kommunistischen Senatorin Cathy Apourceau-Poly wäre diese Maßnahme lediglich ein „Angriff auf die Arbeitswelt“. Sie würde sogar nicht ohne Sarkasmus vorschlagen, einen „Tag der Dividendensolidarität“ einzuführen, um die Aktionäre stärker einzubeziehen. Ohne große Spannung wurde sein Vorschlag nicht angenommen, aber er schürte die Kontroverse.

Die Regierung ihrerseits hat zu diesem Zeitpunkt ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht und gleichzeitig die Tür für künftige Diskussionen geöffnet. Der Minister für öffentliche Finanzen, Laurent Saint-Martin, betonte insbesondere, dass eine solche Maßnahme mit den Sozialpartnern überarbeitet werden müsse. Ihm zufolge wäre es unverantwortlich, die Idee ohne weitere Beratung komplett abzulehnen.

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Verhandlungen laufen

Obwohl diese Reform vom Senat angenommen wurde, ist sie noch lange nicht endgültig. Der Text muss nun nächste Woche einem gemeinsamen Ausschuss vorgelegt werden. Diese aus Abgeordneten und Senatoren bestehende Kommission muss einen Kompromiss zu diesem Thema finden. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu bestimmen, ob die Maßnahme bestätigt oder geändert wird, bevor sie an die Nationalversammlung zurückgegeben wird.

Obwohl dieser Senatsvorschlag angenommen wurde, ist er daher nur ein erster Schritt.

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