Die Genfer haben 27 Millionen ihrer Stromrechnung erstattet

Die Genfer haben 27 Millionen ihrer Stromrechnung erstattet
Die Genfer haben 27 Millionen ihrer Stromrechnung erstattet
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Geneva Industrial Services (SIG) wird seinen Kunden ab Juli 27 Millionen Franken zurückerstatten, wie heute Morgen anlässlich einer Pressekonferenz von Robert Cramer, Präsident des Verwaltungsrates, und Alain Zbinden, Interims-Geschäftsführer, bekannt gegeben wurde.

Dieser Betrag entspricht der Überzahlung von 22 Millionen Franken im Zusammenhang mit Netzverlusten und im Anschluss an den Bericht des Rechnungshofs. Zu diesem Betrag kommen Zinsen von 5 Millionen Franken hinzu. Diese Zahlung erscheint auf der nächsten Stromrechnung mit dem Vermerk „Einzelne Netzausfallentschädigung“ und „Zinsen“ und wird vom abgerechneten Verbrauch abgezogen.

Privatkunden und Kleingewerbetreibende werden in Form einer Pauschale entsprechend vier Verbrauchsstufen erstattet. Bei einem Verbrauch zwischen 0 und 10.000 kWh pro Jahr (z. B. Haushalte) betragen die Amortisation und die Zinsen 28 Franken. Bei einem Verbrauch zwischen 10.001 und 20.000 kWh (z. B. ein Friseursalon) beträgt die Summe 188 Franken. Bei 20.001 bis 30.000 kWh ( B. eine Garage oder eine Karosserie), beträgt der Pauschalpreis 327 Franken. Ab 30.001 kWh (z. B. eine große Bäckerei) beträgt die Pauschale 804 Franken.

Die überwiegende Mehrheit der Genfer Haushalte verbraucht zwischen 0 und 10.000 kWh pro Jahr, was 22 % des Gesamtverbrauchs des Kantons entspricht. Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, werden im Jahr 2023 entsprechend ihrem tatsächlichen Verbrauch vergütet. Sie repräsentieren mehr als die Hälfte des im Kanton verbrauchten Stroms. Diese Erstattung entspricht den Empfehlungen des Rechnungshofs in seinem Bericht vom 13. Februar 2024.

Bei der Prüfung der Verluste im Stromnetz stellte das Gericht fest, dass die von SIG verwendete Methode zur Abrechnung dieser Verluste nicht korrekt war. Die Prüfung kam daher zum Schluss, dass SIG ihren Kunden für den Zeitraum 2008 bis 2021 zu viel in Rechnung gestellt hat, nämlich diesen Betrag von rund 22 Millionen Franken.

SIG hat außerdem eine Untersuchung eingeleitet, um insbesondere die Bedingungen zu analysieren, unter denen die Prüfung des Rechnungshofs durchgeführt wurde. Die Schlussfolgerungen des vorläufigen Berichts deuten darauf hin, dass kein schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt und kein Wunsch besteht, sich zu verstecken oder zu täuschen. Der Bericht stellt fest, dass es sich eher um Probleme der Kommunikation, der Abläufe und der internen Arbeitsorganisation handele. Die ersten Korrekturmaßnahmen wurden bereits ergriffen, insbesondere im Ausschuss für die Entwicklung der Stromtarife, und weitere werden in naher Zukunft ergriffen.

Schliesslich wollte SIG sicherstellen, dass ihre Strompreise im Jahr 2024 den bundesstaatlichen Vorschriften entsprechen und beauftragte dafür das Unternehmen Swiss Economics. Die Ergebnisse der Prüfung sind beruhigend, da die Stromtarife von SIG weitgehend den in diesem Bereich geltenden Regeln und Richtlinien entsprechen. Die Einhaltung eines Punktes, der insgesamt keine Auswirkungen auf die Kunden hatte, wird ab 2025 leider zu einer leichten Preiserhöhung für rund 500 Kleinunternehmen führen. Im Interesse der Transparenz wird SIG ihre Kunden zeitnah über die Ergebnisse informieren anderer laufender Prüfungen.

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