„Die optimale Umsetzung von Alternativsätze und die Überwachung der Fähigkeiten der verschiedenen Beteiligten sind wichtige Grundlagen für den Erfolg dieses wichtigen Gesetzgebungsprojekts“, bemerkte Herr Ouahbi und erklärte, dass der Gesetzentwurf zu alternativen Strafen einen großen Platz für die Rolle der verschiedenen daran beteiligten Behörden einräumt Umsetzung dieser Strafen.
Dabei ging es insbesondere darum, die Rolle der Staatsanwaltschaft bei der Vollstreckung von Ersatzstrafen und der Überwachung ihrer Umsetzung zu stärken und der Staatsanwaltschaft weitreichende Kompetenzen zu verleihen einstweiliger Richter nach eigenem Ermessen Alternativsätze auszusprechen, die gerichtliche Vollstreckung von Alternativsätzen dem j zu übertragenBußgeldantragsgerichtund die Kompetenz zu erteilen Generaldelegation bei der Gefängnisverwaltung und Wiedereingliederung im Hinblick auf die Überwachung der Umsetzung von Alternativsätzen.
Der Minister betonte, dass seine Abteilung die Ausarbeitung des diesbezüglichen Regelungstextes sicherstellen werde elektronisches Armband und die notwendigen Mittel für eine optimale Umsetzung innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Frist sicherzustellen, zusätzlich zu einer Reihe von Maßnahmen, die von den Beteiligten zu ergreifen sind.
In diesem Zusammenhang präzisierte der Minister, dass die Interessenträger dafür sorgen werden, „die Nutzung zu fördern“. Alternativsätze und das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Bedeutung und den Adel dieses Ansatzes und des Zusammenlebens mit den Menschen, die dazu verurteilt werden, zu schärfen“ sowie „die notwendigen materiellen und logistischen Ressourcen bereitzustellen, um die Umsetzung dieser Urteile sicherzustellen“.
„Der aktuelle Stand der Strafpolitik verdeutlicht die feste Überzeugung, dass kurzfristige Freiheitsstrafen nicht die geeignetste Lösung oder Option für die Reform und Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft darstellen“, bemerkte Herr Ouahbi, der die Beweggründe für die Entwicklung darlegte Dieser Gesetzestext ist in Anbetracht dessen, dass Freiheitsstrafen „ein kostspieliges Mittel der Bestrafung darstellen, insbesondere angesichts der Überfüllung des Gefängnisses“.