Die Justiz erklärt vier Megabecken für illegal, darunter das von Sainte-Soline

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« Vier Reservate, darunter Sainte-Soline, sind illegal. » Die Aussage stammt nicht von Megabecken-Gegnern, sondern vom Verwaltungsberufungsgericht von Bordeaux in einer Entscheidung vom 18. Dezember.

Dies sind die vier Megabecken, die der besonderen Schutzzone der Plaine de La Mothe-Saint-Héray-Lezay am nächsten liegen – darunter auch das von Sainte-Soline. Sie schaden wahrscheinlich der Erhaltung eines Vogels, der Zwergtrappe, a « gefährdete Arten, die durch die Verschlechterung ihres Lebensraums seit den 1970er Jahren besonders gefährdet sind »geben die Richter an.

Im März 2023 demonstrierten fast 20.000 Menschen in Sainte-Soline, Deux-Sèvres, gegen diese Wasserreservoirs, denen vorgeworfen wurde, dass sie nur einer Handvoll Agrarindustriellen zugute kommen. Mehrere Menschen wurden durch die Polizei schwer verletzt.

Eine Ausnahmeregelung für geschützte Arten ist erforderlich

Um legal zu sein, müssen diese vier Ersatzreservate daher eine Ausnahmeregelung für geschützte Arten erhalten, über die sie derzeit nicht verfügen. Die Genehmigung für diese vier Reservate wird bis zu ihrer Regulierung ausgesetzt.

Dagegen vertrat das Berufungsgericht die Auffassung, dass für die sechzehn anderen angefochtenen Vorbehalte « Das Projekt vernachlässigt nicht den Grundsatz einer ausgewogenen und nachhaltigen Wasserbewirtschaftung »Die Genehmigung bleibt daher gültig.

Das Urteil legt außerdem fest, dass das bereits im Megabecken von Sainte-Soline gespeicherte Wasser, das daher Teil der nun illegalen Arbeiten ist, jedoch von Landwirten genutzt werden kann. « Diese Verwendung muss ohne zusätzliche Arbeit oder Transport erfolgen und ohne dass es zu einer Neubefüllung der Reserve kommt ».

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