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Seit dem 23. Oktober 2006 schreibt das Gesetz vor: „ Es wird davon ausgegangen, dass die Schiedsrichter für einen öffentlichen Dienstauftrag verantwortlich sind und die Gewalt und Angriffe, denen sie ausgesetzt sind, zur Einreichung einer Strafanzeige und zu einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von 3 bis 5 Jahren führen können. », erinnerte sich die AAHG.