Die argentinische Justiz berät über ihre Entscheidung über eine mögliche Einstellung des Verfahrens

Die argentinische Justiz berät über ihre Entscheidung über eine mögliche Einstellung des Verfahrens
Die argentinische Justiz berät über ihre Entscheidung über eine mögliche Einstellung des Verfahrens
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Hugo Auradou und Oscar Jegou sind noch immer nicht geklärt. Nach fast fünf Monaten, zahlreichen Verschiebungen von Anhörungen und Verfahrensbeschwerden beriet das argentinische Justizsystem an diesem Donnerstag über seine Entscheidung, nachdem es den Antrag auf Abweisung geprüft hatte. Die beiden französischen Rugbyspieler, denen schwere Vergewaltigung wegen Ereignissen vorgeworfen wird, die sich Anfang Juli am Rande eines Tages des XV. Frankreichs ereigneten, müssen erneut warten. Für die endgültige Entscheidung wurde kein Datum bekannt gegeben.

„Ein komplizierter Fall“

„Der Richter wird über das Ergebnis entscheiden und sich die nötigen Tage Zeit nehmen. „Es ist ein komplizierter Fall“, sagte Rafael Cuneo Libarona, der Anwalt der Spieler, gegenüber Journalisten nach einem zweiten Tag der Anhörung hinter verschlossenen Türen im Justizzentrum von Mendoza. Der Richter habe „nicht gesagt“, wie lange sie für ihre Entscheidung brauchen würde, sagte er.

Die Abweisung des Verfahrens war Ende August von den Vertretern der beiden jungen französischen Nationalspieler beantragt worden. Die Anklage plädierte zudem für die Einstellung der Anklage, wie sie zum Abschluss der Ermittlungen Anfang Oktober angekündigt hatte.

Seit Anfang Juli werden Auradou und der 21-jährige Jegou wegen schwerer Vergewaltigung bei einem Treffen angeklagt. Der angebliche Sachverhalt ereignete sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli in einem Hotelzimmer in Mendoza, wo die französische XV gerade ein Testspiel gegen Argentinien absolviert hatte, gefolgt von einer dritten Halbzeit.

Die Spieler haben von Anfang an behauptet, dass die sexuellen Beziehungen mit der Beschwerdeführerin, die sie in einem Nachtclub kennengelernt hatten, einvernehmlich und ohne Gewalt erfolgt seien. Der Anwalt des Beschwerdeführers prangerte jedoch eine Vergewaltigung mit „furchtbarer Gewalt“ an. Im Laufe der Ermittlungen, der Analyse von Zeugenaussagen, Videoüberwachungsbildern und Audionachrichten (insbesondere des Beschwerdeführers mit einem Freund) habe „der ursprüngliche Vorwurf seine Gültigkeit verloren“, stellte die Staatsanwaltschaft Ende August fest, indem sie zustimmte die Rückkehr der Spieler nach Frankreich.

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