Am späten Nachmittag des Vorfalls ereignete sich auf einem Rastplatz an der RN 90 in Richtung Huy in Richtung Lüttich eine echte Tragödie. Es handelte sich um eine einfache Auseinandersetzung zwischen Autofahrern, die für mehrere Familien tragisch endete.
Cédric G kritisierte Maxime Baugnet dafür, dass er ihn rechts überholt hatte. Die beiden Autofahrer parkten. Zwischen ihnen kam es zu einer Auseinandersetzung.
Cédric G versetzte Maxime Baugnet drei Schläge. Der Dreißigjährige, der mit seiner Lebensgefährtin zusammen war, stieg wieder in sein Auto, genau wie Cédric G., der sich wieder auf die Straße begab. Leider verlor der 30-Jährige daraufhin das Bewusstsein. Ein Autofahrer rief den Rettungsdienst an. Das Opfer starb.
Ein forensischer Pathologe wurde beauftragt, die genauen Todesursachen zu ermitteln. Cédric G wurde am darauffolgenden Dienstag, dem 6. September, für einige Zeit verhaftet.
Er erschien vor Gericht frei. Der Sachverständige erklärte, er sei damit beauftragt worden, das Gehirn des Opfers zu untersuchen, um die Todesursache festzustellen.
Als Todesursache erläuterte der Sachverständige eine hyperakute Blutung mit mehreren Herden. Sie bestätigte das Fehlen einer früheren Gefäßläsion. Nach Ansicht dieses Sachverständigen ist es unwahrscheinlich, dass der Autofahrer mit einer solchen Verletzung fahren kann. Es war daher sehr unwahrscheinlich, dass sie vor der Szene auf dem Rastplatz betroffen war.
Der Anwalt des Angeklagten beantragte und erreichte, dass der Sachverständige Philippe Boxho nach der Untersuchung des Leichnams des Opfers in der Anhörung gehört wird. Die Anhörung wurde auf nächsten Dezember verschoben, um das Erscheinen des Sachverständigen zu ermöglichen.
Nach Ansicht des Sachverständigen hätte allein diese Blutung zum Tod führen können und es sei höchst unwahrscheinlich, dass der Autofahrer sein Fahrzeug hätte fahren können, wenn er vor dem dem Angeklagten zur Last gelegten Tatort betroffen gewesen wäre.