der Verkauf eines SF90 Stradale wurde wegen eines Emojis abgesagt ????

der Verkauf eines SF90 Stradale wurde wegen eines Emojis abgesagt ????
der Verkauf eines SF90 Stradale wurde wegen eines Emojis abgesagt ????
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Ferrari SF90. Foto Alexandre Prevot.

Es ist eine Angelegenheit, die Sie durchaus zum Lächeln bringen könnte. Könnte ein Emoji, dieses unbedeutende kleine Symbol auf unseren Bildschirmen, einen Ferrari-Verkauf wirklich absagen? Die Antwort liegt in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Stornierung einer Bestellung für einen Ferrari SF90 Stradale.

Ein Ferrari SF90 Stradale bestellt, doch die Lieferung zieht sich in die Länge

Alles begann damit, dass ein deutscher Käufer gegen eine Anzahlung von 60.000 Euro einen Ferrari SF90 Stradale bestellte. Das Auto sollte vor Ende des ersten Halbjahres 2022 ausgeliefert werdenDoch eine Produktionsverzögerung stört den geplanten Termin.

Die Ursache der Verzögerung? Ein Problem mit den Batterien, deren Reparaturen die Lieferung ständig verzögern. Zur Erinnerung: Der SF90 Stradale ist ein Plug-in-Hybridauto. Am 9. Mai erfuhr der Käufer, dass sein Traum, sich hinter das Steuer seines Ferrari zu setzen, noch auf sich warten ließ. Abschließend setzt er eine endgültige Frist: 31. Mai 2022. Da der Käufer immer noch nichts erwartet, beschließt er, den Vertrag zum 1. Juni zu kündigen. Er verlangt die Rückerstattung seiner Anzahlung.

Das Emoji ????, Gegenstand eines Missverständnisses zwischen Käufer und Verkäufer

Es schien alles ganz einfach zu sein: ein Auto, das nicht rechtzeitig geliefert wurde, ein Vertrag, der gekündigt wurde. Doch nun steht ein so harmloses Detail wie ein Emoji auf WhatsApp im Mittelpunkt des Streits. Bei der Ankündigung der Verzögerung schrieb der Verkäufer an den Kunden: „Der SF90 Stradale wird auf das erste Halbjahr 2022 verschoben.“ Enttäuscht antwortet der Käufer mit einem einfachen „Ups“, begleitet von einem Emoji ????.

Der Verkäufer wertete dies als stillschweigende Bestätigung der Verlängerung der Lieferzeit bis Ende Juni 2022 und ging davon aus, dass das Emoji und das „Ups“ eine stillschweigende Zustimmung des Käufers darstellten. Daher wird die Bestellung nicht gegen die Entscheidung des Käufers storniert. Von diesem Moment an verschlechterte sich die Beziehung zum Verkäufer, der glaubte, eine Lieferbestätigung für Ende Juni zu haben, während der Käufer seine Bestellung am 1. Juni stornieren wollte. Eine Meinungsverschiedenheit, die bis vor Gericht ging.

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Das Gerichtsurteil

Nach einer für den Käufer zunächst ungünstigen Entscheidung legte dieser Berufung ein und das Berufungsgericht hob das ursprüngliche Urteil auf. Das Gericht stellte fest, dass die Antwort des Kunden, auch wenn sie von diesem Emoji begleitet wurde, in keiner Weise eine Zustimmung zur Lieferverlängerung anzeigte. Es wird klargestellt, dass „Ups“ nur ein Ausruf und keine Vereinbarung ist.

Die Sache ist noch nicht erledigt. Der Verkäufer hatte eine Entschädigung von 110.000 Euro gefordert und damit argumentiert, dass der Ferrari mit Verlust verkauft würde. Das Gericht entschied jedoch, dass der Verkäufer für diesen Anspruch keine Grundlage habe.

Dieser Fall macht deutlich, inwieweit der digitale Austausch, etwa eine einfache WhatsApp-Nachricht oder ein Emoji, erhebliche rechtliche Auswirkungen haben kann. Wenn Sie also das nächste Mal ein Emoji als Reaktion auf eine Ankündigung oder Verzögerung senden, denken Sie daran, dass es völlig anders interpretiert werden könnte, als Sie es beabsichtigt haben.

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