Das Universalladegerät wird am 28. Dezember eingeführt, jedoch mit einer Begrenzung

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Eine große Veränderung für die Technik in Europa: Alle kleinen und mittelgroßen Geräte werden ab dem 28. Dezember nur noch in USB-C erhältlich sein.

Die Europäische Union hat das Universalladegerät für die verschiedenen Mitgliedstaaten eingeführt. Diese Richtlinie wurde mit Dekret vom 27. Dezember 2023 in französisches Recht umgesetzt und die Verpflichtung tritt ab dem 28. Dezember in Kraft, allerdings sind nicht alle Geräte sofort betroffen.

Dieses Gesetz schreibt außerdem vor, dass Ladegeräte für elektronische Geräte getrennt von den Geräten verkauft werden müssen, die sie laden. Derzeit sind jedoch Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, Kopfhörer, tragbare Spielekonsolen, GPS, Lautsprecher, Tastaturen und Mäuse sowie Virtual-Reality-Headsets oder E-Reader betroffen. Bei anderen Geräten wird die Maßnahme etwas später, nämlich am 26. April 2026, in Kraft treten.

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird ab dem Tag der Antragstellung von der National Frequency Agency (ANFR) überwacht. Der Text bietet außerdem klare und vollständige Informationen zum Thema und eine zugängliche Dokumentation, vorbehaltlich der Sanktionen der ANFR.

Dieser Artikel wurde auf der Univers FreeBox-Website abgedruckt

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