DayFR Deutsch

Genf: Ihre Katze stirbt, sie wird jedoch von den Ermittlungen ausgeschlossen

-

Noa, eine Siamkatze, starb Ende 2022 an Krebs. Für ihre Besitzerin war dieser Ausgang vermeidbar: Sie geht davon aus, dass der Tierarzt die Symptome übersehen hat. Diese vermeintliche Fahrlässigkeit hätte verhindert, dass Noa rechtzeitig behandelt wurde. Der Eigentümer wandte sich deshalb an die Überwachungskommission für Gesundheitsberufe und Patientenrechte. Diese eröffnete im Sommer 2023 ein Disziplinarverfahren gegen den Arzt; Doch am Dienstag verweigerte sie den Status der Beschwerdeführerin endgültig: Vom Ergebnis der Untersuchung erfahre sie nichts.

Für seinen Anwalt Me Romain Jordan ist es absurd: „Wenn der Besitzer eines Tieres nicht handlungsbefugt ist, wenn ein Tierarzt etwas unternimmt, wer sonst?“ Gegen diese Entscheidung wird er rechtliche Schritte einleiten.

Die Kommission stellt fest, dass „die Verfahrensstellung eines Tierhalters gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist“. Die Behörde hat den Kapitän immer als Informanten behandelt (ohne Einsichtsrecht), nicht als Partei – und die Gerichte haben nie etwas Falsches daran festgestellt.

Die Kommission betont vor allem, dass die Parteistellung im Falle eines Menschen nur dem Patienten selbst, seinem therapeutischen oder gesetzlichen Vertreter zusteht. Kurz gesagt: In Genf kann ein Verwandter eines verstorbenen Patienten, beispielsweise der Ehegatte, kein Beschwerdeführer sein. Die Kommission sieht daher nicht, warum der Besitzer eines Tieres mehr Rechte genießen sollte.

Einerseits hält Herr Jordan den Status, der den Angehörigen am Ende des Sees gewährt wird, für „kritisiert“. Vor allem aber glaubt er, dass die von der Kommission gezogene Analogie ins Leere läuft: Da Tiere keine Rechtspersönlichkeit haben, „sind sie Eigentum eines Menschen.“ Der Patient/Kunde des Tierarztes ist nicht das Tier, sondern der Mensch.“ Hier ist es jedoch ausgeschlossen.

Related News :