Am 22. Januar unterstreicht der Deutsch-Französische Tag die einzigartige Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern und lädt alle Bürger ein, sie zu feiern – oder zu entdecken! In diesem Zusammenhang startet der Deutsch-Französische Bürgerfonds einen Aufruf zur Teilnahme für Projekte, die zwischen dem 17. und 26. Januar 2025 durchgeführt werden.
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Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Menschen, die sich bereits im deutsch-französischen Bereich engagieren – aber auch diejenigen, die den Deutsch-Französischen Tag nutzen möchten, um erstmals grenzüberschreitendes Engagement zu erleben und ihre Nachbarn jenseits des Rheins besser kennenzulernen:
- Verbände, Partnerschaftsausschüsse
- Gemeinden und Kommunen
- Wissenschaftliche Institutionen
- Schulungszentren
- Akteure der Sozial- und Solidarwirtschaft
- Stiftungen
- Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab 3 Personen)
Welche Projekte können im Rahmen des Deutsch-Französischen Tages unterstützt werden?
Aktionen und Projekte, die zwischen dem 17. und 26. Januar 2025 stattfinden und die
- den Handel mit dem Nachbarland zulassen,
- die deutsch-französischen Beziehungen zum Thema haben,
- ein Thema aus einer deutsch-französischen Perspektive behandeln,
- machen Lust, Deutschland kennenzulernen.
Zum Beispiel :
- Projekte vor Ort, z. B. Ausstellung, Diskussions- oder Quizabend, kulinarische Entdeckung des Nachbarlandes, Round Table mit Experten, Konzert, Konferenz, Stadtbesuch, Escape Game, Fahrradtour, Lesung, Workshop, Theaterstück, Poetry Slam, Speaking Dating , Informationspunkt, Fotowettbewerb, Sportveranstaltung usw.
- Online-Projekte, z. B. Produktion eines gemeinsamen Videos, Diskussions- oder Quizabend, virtueller Brunch oder Abendessen, Expertenrunde, Konferenz, Lesung, Workshop, Speakdating usw.
- Treffen, z. B. Ausflug in die Partnerstadt, Besuch der Partnerstruktur, Studienreise…
Welche Kosten werden übernommen?
Projekte zum Deutsch-Französischen Tag werden in der Kategorie 1 mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro gefördert. Es können bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten gefördert werden, z. B. für: Anreise (Hin- und Rückreise), Aufenthalt, Organisation, Ausstattung, Schulung, Gebühren
Rückplanung
- Bis zum 10. November 2024 können Sie Ihren Förderantrag online einreichen.
- Anfang Dezember 2024 erhalten Sie eine Bestätigung bzw. Absage. 75 % der Fördersumme werden vor Projektbeginn ausgezahlt.
- Zwischen dem 17. und 26. Januar 2025 finden die Projekte statt.
- Spätestens 2 Monate nach Projektende reichen Sie die Abrechnung ein. Die restlichen 25 % des zugesprochenen Betrages werden entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten und nach Bearbeitung der Abrechnung ausgezahlt.
Möchten Sie mehr wissen?
Nehmen Sie an der Online-Informationsveranstaltung teil, um mehr über die Möglichkeiten des deutsch-französischen Engagements, die Förderbedingungen und den Bürgerfonds zu erfahren: Dienstag, 15. Oktober 2024, 12:30 – 13:30 Uhr
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Kontaktlink oder E-Mail: https://www.fondscitoyen.eu/journee-franco-allemande