Diese neue Funktion erspart Ihnen unangenehme Überraschungen beim Einkaufen

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Ein Erlass vom 16. April 2024, der sich auf Informationen über den Preis von Produkten bezieht, deren Menge gesunken ist, wird bald die Anzeige bestimmter bisher verborgener Angaben zur Pflicht machen. Gute Nachrichten für Verbraucher.

Wenn es Zeit zum Einkaufen ist, schnappen Sie sich Ihr Lieblingsprodukt. Und wenn der Preis gleich bleibt, hat man den Eindruck, dass die Menge seit einiger Zeit zurückgegangen ist. Dieses als Shrinkflation (oder auf Französisch Rduflation) bekannte Phänomen ist Realität Dies ermöglicht es den Händlern, einen Preis aufrechtzuerhalten, indem sie die Produktmenge reduzieren. Lay’s, Lipton, Magnum … So viele Marken, die in den letzten Monaten für diese Praxis ausgewählt wurden.

Gute Nachrichten für Verbraucher, Diese Unzulänglichkeit sollte bald ein Ende haben. Der Erlass vom 16. April 2024 zur Information der Verbraucher über den Preis von Produkten, deren Menge gesunken ist, wurde am 4. Mai im Amtsblatt veröffentlicht.

ab 1. Juli Händler müssen angeben, ob sich die Menge eines Produkts verringert hat. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Unternehmen oder Gruppen natürlicher oder juristischer Personen, die im Bereich des Vertriebs von Konsumgütern tätig sind und direkt oder indirekt ein Geschäft mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern betreiben.

Eine Anzeigepflicht, die auf die Preiserhöhung hinweist

Diese Verordnung sieht vorverpackte Verbraucherprodukte mit konstanter Nennmenge vor, bei denen sich ihr Gewicht oder Volumen nach unten verändert hat besondere Pflicht zur Information der Verbraucher von den Hauptakteuren im vorwiegend Lebensmitteleinzelhandel in Bezug auf die Angabe der Verringerung der verkauften Menge und der Aufwärtstendenz des auf die Maßeinheit reduzierten Preises des Produkts präzisiert den Text.

Wenn die Menge eines Produkts reduziert wurde, ist es offensichtlich, was somit zu einer Erhöhung des auf die Maßeinheit reduzierten Preises führt (Gewicht oder Volumen) müssen Händler zusätzlich zu den gesetzlichen Informationen zu den geltenden Preisen die folgende Erklärung angeben: Bei diesem Produkt ist die verkaufte Menge von XY (Gewicht oder Volumen) und sein Preis auf (betreffende Maßeinheit angeben) gestiegen ) um … % oder … gestiegen. Dabei handelt es sich vor allem um Lebensmittel und Non-Food-Produkte, die in einer konstanten Menge (Gewicht, Volumen) vermarktet werden. Nicht vorverpackte Lebensmittel, das Bulk-Image oder Lebensmittel mit variabler Menge sind dagegen nicht betroffen.

Für dieses Produkt erhöhte sich die verkaufte Menge von XY (Gewicht oder Volumen) und sein Preis bei (betreffende Maßeinheit angeben) erhöhte sich um … % oder ….

Diese Verpflichtung muss für einen bestimmten Zeitraum direkt auf der Verpackung oder auf einem am Produkt angebrachten oder in der Nähe des Produkts angebrachten Etikett in sichtbarer, leserlicher Weise und in derselben Schriftgröße wie bei der Angabe des Stückpreises des Produkts erscheinen von 2 Monaten ab Verkaufsdatum in der reduzierten Menge. Im Falle eines Verstoßes Eine Geldstrafe von 3.000 Euro für eine natürliche Person und 15.000 Euro für eine juristische Person Kann Angewandt werden.

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