Im Rahmen einer Erbschaft kann der überlebende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen von den Erben Unterhalt verlangen. Um von diesem System zu profitieren, müssen Sie „zum Zeitpunkt des Todes in Not sein“ Und „Legen Sie einen Nachweis über Ihre finanzielle Situation vor“, erklärt die Website der französischen Regierung. Bitte beachten Sie, dass diese Rente nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn die finanzielle Bedürftigkeit nach dem Tod entstanden ist.
Die Rente wird aus dem Nachlass entnommen und ist fällig „von allen Erben außer ihrem Privatvermögen“. Der Betrag kann je nach Entwicklung Ihres Einkommens nach oben oder unten angepasst werden. Es kann sogar entfernt werden, wenn nachgewiesen wird, dass Sie nicht mehr bedürftig sind.
Eine einjährige Frist für die Inanspruchnahme einer Rente von den Erben
Ab dem Todestag Ihres Ehepartners haben Sie ein Jahr Zeit, diesen Unterhalt von den Erben zu verlangen. „Im Falle eines Miteigentums mit den Erben verlängert sich die Frist bis zur Vermögensaufteilung.“gibt die offizielle Website an.
Sollten sich die Erben weigern, Ihnen diesen Unterhalt zu zahlen, können Sie sich an das Gericht wenden, das über die Gewährung des Unterhalts entscheidet und dessen Höhe festlegt. Stellen die Erben die Zahlung Ihrer Rente ein, haben Sie ein Jahr Zeit, um die Wiederaufnahme der Rente zu beantragen.