Verbot religiöser Zeichen an der Schule: „Ich hoffe, dass das Gejammer um den Schleier jetzt aufhört“

Verbot religiöser Zeichen an der Schule: „Ich hoffe, dass das Gejammer um den Schleier jetzt aufhört“
Verbot religiöser Zeichen an der Schule: „Ich hoffe, dass das Gejammer um den Schleier jetzt aufhört“
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Der für Bildung zuständige flämische Minister Ben Weyts reagierte am Donnerstag kurz auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach das von der Gemeinschaft angeordnete Verbot sichtbarer Zeichen der Überzeugung im Bildungswesen nicht gegen das Recht auf Freiheit verstößt der Religion. „Ich hoffe, dass das Jammern um den Schleier jetzt aufhört“, sagt der N-VA-Minister.

Das Gericht in Straßburg wies am Donnerstag die Beschwerde von drei jungen Mädchen aus Limburg ab, die in Einrichtungen des GO!-Netzwerks eine weiterführende Schule besuchten. (das flämische Äquivalent von WBE), von der Flämischen Gemeinschaft organisiertes Bildungsangebot. Diese Lehre muss laut Verfassung „neutral“ sein. Im Jahr 2009 beschloss Flandern, diese Neutralität zu gewährleisten, indem es Lehrern und Schülern das Tragen jeglicher sichtbarer Zeichen der Überzeugung, einschließlich des islamischen Schleiers, verbot. Das entsprechende Rundschreiben wurde 2013 nach zahlreichen Einsprüchen tatsächlich validiert.

Die drei jungen Mädchen sind jetzt in ihren Zwanzigern, besuchten aber 2016–2017 das Maasland Athenaeum und die Nikola-Tesla-Sekundarschule. Als Muslime wollten sie ihren islamischen Schleier in der Schule tragen können.

Die Entscheidung des EGMR beendet ihren Kampf, was Minister Ben Weyts begrüßt. „Nein, die Zulassung des Schleiers überall ist nicht die Lösung für den Lehrermangel“, fügt er hinzu. „Rund die Hälfte der Schulen im freien Verbund bewilligen es, zudem gibt es viele Ausschreibungen.“ Anschließend befürwortet er die Neutralität der Gemeinschaftsbildung, „wo es keinen Platz für vordergründige Zeichen politischer oder religiöser Überzeugung gibt.“ „Schüler, Eltern und Lehrer, die sich für GO! entscheiden, entscheiden sich für Neutralität, und dieses Recht garantieren wir.“

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