Am 17. Oktober 2022 tötete ein 74-jähriger Mann mitten auf der Straße in der Rue des Trévires in Niederkorn ein Nachbarpaar. Am Donnerstag verurteilte die zwölfte Strafkammer des Luxemburger Bezirksgerichts José Q. zu 18 Jahren Gefängnis, davon acht zur Bewährung. Die Richter waren der Ansicht, dass die Tatbestandsmerkmale des Attentats vorlagen. Der Angeklagte hätte also vorsätzlich und nicht unter dem Einfluss von Emotionen gehandelt.
Dem Doppelmord war ein langjähriger Nachbarschaftskonflikt vorausgegangen. An diesem Montagmorgen versteckte der Angeklagte eine Schrotflinte in einem Mülleimer und überfiel die 62-jährige Frau und den 54-jährigen Mann in ihrer Einfahrt. Nachdem er zum ersten Mal auf seine verletzten Opfer geschossen hatte, schoss der Mann ein zweites Mal aus nächster Nähe.
Unmittelbar nach den Ereignissen gab José Q. zu, die Entscheidung zum Eingreifen zwei Tage zuvor getroffen zu haben, nachdem Nachbarn ihn erneut mit Störsendern daran gehindert hatten, seine Garage zu öffnen. Später zog er diese Aussage jedoch zurück. Daher traf er erst am 17. Oktober die Entscheidung, Maßnahmen zu ergreifen.
Langer Nachbarschaftsstreit
„Sie haben mich wie einen Hund behandelt“, versicherte der Angeklagte Anfang Oktober vor Gericht. Das Paar soll ihn jahrelang belästigt haben. Sie zerstörten angeblich seine Tomaten und Salatköpfe, verschmutzten seinen Wassertank mit Seife und manipulierten seine Garage. „Es war nicht richtig, was ich getan habe, aber ich sah keine andere Lösung“, sagte José Q. am letzten Verhandlungstag. Auch andere Personen, darunter ehemalige Nachbarn, sprachen vor Gericht von schweren Konflikten mit dem verstorbenen Paar.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte festgestellt, dass José Q. die Verantwortung reduziert habe. Eine paranoide Persönlichkeitsstörung hätte die Urteilsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt eingeschränkt. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt nicht vor. Allerdings scheinen die Richter diesen mildernden Umstand berücksichtigt zu haben. Tatsächlich sieht das Gesetz im Falle eines Mordes eine lebenslange Haftstrafe vor. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte beim Gericht eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragt.
Zudem sah sich José Q. mit Schadensersatzforderungen der Familien der Opfer in Höhe von insgesamt deutlich über 500.000 Euro konfrontiert. Allerdings gaben die Richter nur sieben der 19 Anträge statt. Der Angeklagte muss jeder Familie zwischen 1.000 und 8.000 Euro Schadenersatz zahlen. Er muss auch die Bestattungskosten seiner Opfer tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien können noch Berufung einlegen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf der Website von veröffentlicht Luxemburger Wort.
Adaption: Antony Speciale