Am Dienstag, dem 29. Oktober, wurde das 49-jährige Opfer blutüberströmt in der Badewanne seines Hauses in Ruffey-les-Echirey entdeckt.
Zwei 16-jährige Teenager, die Stieftochter des Opfers und ihr Freund, wurden in Polizeigewahrsam genommen, weil sie in Ruffey-lès-Echirey (Côte-d’) einen Vierzigjährigen erstochen hatten. Wie die Staatsanwaltschaft jedoch am Donnerstag mitteilte, 7. November.
Der Staatsanwalt habe die Anklage und vorläufige Inhaftierung des Freundes wegen Mordes und der Schwiegertochter wegen Mittäterschaft beantragt, teilte der Staatsanwalt in Dijon, Olivier Caracotch, mit.
Die am Dienstag nach ihrer Festnahme begonnene Inhaftierung der Minderjährigen soll an diesem Donnerstag enden und zu ihrer Vorstellung vor einem Richter im Hinblick auf eine mögliche Anklage führen.
Das Opfer lag in seinem eigenen Blut
Am Dienstag, dem 29. Oktober, wurde das 49-jährige Opfer blutüberströmt in der Badewanne seines Hauses in Ruffey-les-Echirey, etwa zwanzig Minuten nördlich von Dijon, entdeckt.
„Schwer am Hals verletzt“ und mit „mehreren Verletzungen am Hals“ sei der Vierzigjährige wenige Stunden später im Krankenhaus gestorben, sagte der Staatsanwalt auf einer Pressekonferenz.
Seine Schwiegertochter, die mit dem Opfer zusammenlebte und zum Zeitpunkt der Tragödie anwesend war, rief um Hilfe und sagte, sie habe die Leiche „entdeckt“.
Doch die Ermittlungen ergaben, dass ihr Freund bei dem Vorfall ebenfalls anwesend war und dass er die tödlichen Schläge ausgeführt haben dürfte. Die Waffe, ein Taschenmesser, wurde auf seine Anweisung hin in einem Wald vergraben entdeckt. Der Minderjährige „bestreitet“ den Sachverhalt nicht, sagt aber, er sei „benommen“ gewesen, fügt der Staatsanwalt hinzu.
Die Schwiegertochter gab im Polizeigewahrsam zu, „mit ihrem Freund den kriminellen Plan besprochen und seine Flucht erleichtert zu haben“. Letzterer war am Tatort von seiner Mutter abgeholt worden, die ihn abgeholt hatte. Letzterer befand sich ebenfalls in Polizeigewahrsam und wurde schließlich entlastet.
Der Ursprung des Verbrechens bleibt vorerst ungeklärt, Diebstahl oder Zinsbetrug scheinen ausgeschlossen zu sein. Andererseits sei die „erhebliche Meinungsverschiedenheit“ zwischen dem Opfer und ihrer Schwiegertochter bekannt gewesen, die „wahrscheinlich auf ein schwieriges Zusammenleben“ zurückzuführen sei, so Olivier Caracotch.