Wenn Ouahbi das Verfassungsgericht angreift

Wenn Ouahbi das Verfassungsgericht angreift
Wenn Ouahbi das Verfassungsgericht angreift
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Der Justizminister Abdellatif Ouahbi machte einen neuen kontroversen Auftritt. In seiner Antwort auf Fragen des Justiz- und Gesetzgebungsausschusses im Repräsentantenhaus kritisierte er diese Woche bestimmte Entscheidungen des Verfassungsgerichts.

In seiner Ausgabe vom Freitag, 15. November, Assaba kommt auf diesen Beitrag zurück, der hauptsächlich den Entwurf eines Organgesetzes betraf, das die Bedingungen und Verfahren für die Ausnahme der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen festlegt und den das Verfassungsgericht zweimal ablehnte. Für den Minister war dieser Text von einem Ministerrat und dann von den Abgeordneten angenommen worden, und das Verfassungsgericht hätte ihn nicht ablehnen dürfen. Zumal ihm zufolge die Befugnisse dieses Gerichts ihn dazu nicht ermächtigen.

Wie auch berichtet AssabaDer Ministerrat sei kein Debattengremium, sondern ein Entscheidungsgremium, erinnerte der Minister. In seiner Eigenschaft als Minister ist er nicht befugt, mit dem König zu debattieren (Anm. d. Red.: Er ist Vorsitzender der Ministerräte), wohl aber mit dem Regierungschef. Er nutzt dies als Beispiel dafür, dass häufig nach einer Regierungsratssitzung die Annahme eines Textes angekündigt wird, ebenso wie die Bemerkungen der Minister zu diesem Text.

Um auf das Gesetz über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zurückzukommen, wies der Justizminister darauf hin, dass der scheidende Präsident des Verfassungsgerichts zweimal sein Veto gegen den Text eingelegt und eine Überarbeitung in einer Weise gefordert habe, die der Verfassung entspreche.

Wenn Abdellatif Ouahbi den fraglichen Text zu verteidigen schien, Assaba berichtet, dass die Opposition ihrerseits davon ausgeht, dass die Regierung einen Fehler begangen hat, als sie dem Ministerrat dieses organische Gesetz vorlegte, und dass sie daher allein für die Ablehnung durch das Verfassungsgericht verantwortlich ist.

Zur Erinnerung: Das Verfassungsgericht lehnte dieses Organgesetz Anfang 2023 ab. In seiner Begründung führte es aus, dass Entwürfe von Organgesetzen vor ihrer Verabschiedung durch den Ministerrat nicht dem Parlament zur Prüfung vorgelegt werden sollten. Sie erklärte auch, dass er über diesen Text entscheiden müsse, bevor er dem Parlament vorgelegt werde.

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