Das Strafverfahren gegen Noémie Beauchemin wurde am Freitag im Gerichtsgebäude von Val-d’Or abgeschlossen, als sich die ursprünglich aus La Corne stammende Frau einer Reihe von Anklagen schuldig bekannte, unter anderem der Anstiftung zur Tötung ihres Ex-Ehepartners. Sie wird zwei Jahre hinter Gittern verbringen.
Die Handlungen der 29-jährigen Frau in den Jahren 2019 und 2020 sind Teil eines Konflikts mit ihrem Opfer, dem sie Schaden zufügen wollte, um es aus dem Leben ihres Kindes zu entfernen.
Noémie Beauchemin versuchte insbesondere, ihrem Ex-Partner eine Falle zu stellen, indem sie über einen Dritten Gegenstände in seinem Auto platzierte, um ihn des Drogenhandels und der Produktion von Kinderpornografie anzuklagen.
Sie bekannte sich schuldig, dreimal bei der Sûreté du Québec (SQ) Anzeige gegen den Mann wegen falscher Geschichten über sexuelle Übergriffe, Übergriffe und Einbrüche erstattet zu haben.
Im August 2020 kommunizierte Noémie Beauchemin per SMS mit einer Frau, um sie zu fragen, ob sie jemanden kenne, der ihren Ex-Ehepartner verletzen oder töten könnte. Es bietet bis zu 10.000 US-Dollar, wenn ein Angriff zu bleibenden Verletzungen führt, und bis zu 35.000 US-Dollar bei Mord.
Die Frau teilt ihm daraufhin mit, dass sie niemanden kenne, der einen solchen Vertrag ausführt.
Noémie Beauchemin brachte sie jedoch drei Wochen später mit einem neuen Plan wieder auf den Plan, nämlich sie aufzufordern, bei der Polizei eine falsche Aussage gegen den Ex-Ehepartner zu machen, um ihn des Besitzes von Drogen und Jugendkriminalität beschuldigen zu lassen.
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Das Gerichtsgebäude von Val-d’Or. (Archivfoto)
Foto: Radio-Canada / Mélanie Picard
Die Angeklagte bekannte sich außerdem in einem Fall der kriminellen Belästigung ihres Ex-Ehepartners schuldig, es wurde jedoch eine Aussetzung des Verfahrens in allen Anklagepunkten im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Drogenhandel beantragt.
Zwei Jahre Gefängnis
Richter Christian Leblanc vom Gericht von Quebec unterstützte den Vorschlag der beiden Staatsanwälte in dem Fall, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren in einem Bundesgefängnis vorschlugen.
Noémie Beauchemin unterliegt nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis außerdem einer dreijährigen Bewährungszeit, in der sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit absolvieren muss.
Bei der Urteilsverkündung wies Richter Leblanc auf die Schwere der Handlungen des Angeklagten und die erheblichen Konsequenzen hin, die das Opfer und seine Angehörigen noch heute erleiden.
Zu den mildernden Faktoren in dem Fall zählte der Richter, dass sich die Schuldeingeständnisse zugunsten der Angeklagten auswirkten, zusätzlich zu ihrer fehlenden Vorstrafe, ihrer aufrichtigen Reue und den in einem psychologischen Nachuntersuchungsbericht festgestellten erheblichen Fortschritten.