Gebrochene Nase, Strangulation, undichte Blase … Er wurde vom Gericht in Carcassonne wegen häuslicher Gewalt zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt

Gebrochene Nase, Strangulation, undichte Blase … Er wurde vom Gericht in Carcassonne wegen häuslicher Gewalt zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt
Gebrochene Nase, Strangulation, undichte Blase … Er wurde vom Gericht in Carcassonne wegen häuslicher Gewalt zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt
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Am Mittwoch, dem 13. November, wurde vor dem Gericht in Carcassonne ein Mann in den Dreißigern zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er im Februar 2020 in Conques-sur-Orbiel seine Ex-Partnerin, die Mutter seiner beiden Kinder, geschlagen hatte.

Eine zweiteilige Angelegenheit. Am vergangenen Mittwoch, dem 13. November, wurde ein Mann in den Dreißigern wegen häuslicher Gewalt gegen seine Ex-Partnerin, Mutter seiner beiden Kinder, angezeigt. Da beide Mitglieder der Traveller-Gemeinschaft sind, waren insbesondere zwei Vorfälle Gegenstand der Beschwerde: einer in Mulhouse am 23. September 2019, der zweite in Conques-sur-Orbiel am 29. Februar 2020.

Im ersten Fall gab das Opfer an, vom Angeklagten einen Schlag ins Gesicht erhalten zu haben, der ihm zwangsläufig die Nase gebrochen habe. Der zweite Fall ereignete sich, als das Paar in einem Chalet wohnte. Sie war damals mit einem zweiten Kind schwanger und äußerte Uneinigkeit über die Wahl des Vornamens, was die Dreißigjährige verärgert hätte. Anschließend soll er sie am Hals gepackt und wiederholt gegen die Wand geschlagen haben, bis sie aus Angst auf sich selbst urinierte. Nach diesem erneuten heftigen Streit beschloss die Mutter, ihren Partner zu verlassen, erstattete jedoch nicht sofort Anzeige. Erst im August 2021 tat sie dies.

Im Zeugenstand bestritt der Angeklagte weiterhin die behaupteten Tatsachen: „Beim ersten Mal habe ich nichts gemacht. Es war unser Kind, damals zwei Jahre alt, das ihm unfreiwillig einen Kopfstoß verpasste. In Conques-sur-Orbiel war der Tagesverlauf besonders. Sie hatte einen hysterischen Anfall, ich nicht.“ Ich weiß, warum. Außerdem war unser Sohn draußen in der Kälte und ich musste mich nur noch einmal um alles kümmern, um ihn zu beruhigen Ich packte sie, um sie zu kontrollieren. Als sie auf sie fiel, dachte ich, ihre Fruchtblase würde platzen. Wir eilten beide in die Notaufnahme.

In diesem Fall weiß ich nicht, ob wir uns im Jahr 2024 oder im Jahr 1950 befinden

Der 30-Jährige führte weiter aus, dass er seine Kinder seit seiner Abreise vor vier Jahren nur noch jedes zweite Wochenende gesehen habe. „In diesem Fall weiß ich nicht, ob wir im Jahr 2024 oder im Jahr 1950 sind.“geißelte den Anwalt der Zivilpartei. „Wir stehen vor dem typischen Profil des gewalttätigen Mythomaneargumentierte sie. Nein, so leicht lässt man sich von einem Zweijährigen nicht die Nase brechen.

Es wurden 5.000 € für moralischen Schaden und zusätzlich 1.500 € für die Familie des Opfers gefordert „der sich seit 3 ​​Jahren mit seinen Emotionen auseinandersetzt.“ Ein zweiter Anwalt der Zivilpartei forderte 2.000 € für den moralischen Schaden, den das Kind, das die Szenen miterlebt hatte, erlitten hatte und sich zu einem Zeitpunkt, zu dem auch der Vater die Füße verletzt hatte, verletzt hatte „hat vor Wut ein Glas auf dem Boden zerschmettert“. In die gleiche Richtung gingen auch die vom Staatsanwalt vorgebrachten Forderungen: 18 Monate strafrechtliche Freiheitsstrafe mit anschließender 6-monatiger Bewährungsstrafe für 2 Jahre, eine Verpflichtung zur psychologischen Betreuung sowie wegen Sucht oder gar ein Annäherungsverbot an das Opfer.

Der Verteidiger konzentrierte sich seinerseits auf die einstweilige Verfügung des Klägers, der im Sommer 2021 beim JAF (Familienrichter) im Zusammenhang mit dem Sorgerecht interveniert hatte. „Für die Episode, die 2019 stattfand, sage ich weiterhin, dass die Elemente nicht ausreichenbeharrte er. Darüber hinaus lässt die Zeit, die zwischen den Ereignissen in den Jahren 2020 und 2021 verstrichen ist, darauf schließen, dass eine gut funktionierende Strategie organisiert wurde. Die Strafe muss zwar sein Verhalten bestrafen, aber im Verhältnis zu den Taten, die er tatsächlich begangen hat.“

Nach Beratung sprach das Gericht den Angeklagten von den Taten aus dem Jahr 2019 frei, verurteilte ihn jedoch zu einer 18-monatigen Haftstrafe, die für den Rest zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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