Wie jedes Jahr seit mehr als 20 Jahren erhalten bald mehrere Millionen Haushalte das Weihnachtsgeld. „Der Transfer erfolgt am Freitag, den 13. Dezember. Die Begünstigten werden es zwischen dem 14. und 16. Dezember auf ihrem Bankkonto sehen“, verrieten wir am Montag unseren Kollegen von Westfrankreich Paul Christophe, Minister für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern.
Wie wir bereits vor einigen Tagen angedeutet haben, bleiben die Beträge die gleichen wie im letzten Jahr. Beispielsweise erhält ein Alleinstehender ohne Kinder 152,45 Euro. Wenn sie ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, erhält sie 308,72 Euro. Ein Paar ohne Kinder erhält einen Bonus von 228,68 Euro bzw. 274,41 Euro, wenn es ein Kind hat.
Nicht steuerpflichtig
Die Auszahlung dieser Beihilfe erfolgt automatisch nach Überprüfung der Zugangsbedingungen. Die betroffene Person muss dies nicht beantragen. Empfänger von aktivem Solidaritätseinkommen (RSA), spezifischem Solidaritätszuschuss (ASS) und Rentenäquivalentzuschuss (AER) können dieses erhalten. Ein Anspruch besteht auch, wenn Sie die Wiedereinstiegspauschale, die France Travail-Ausbildungsvergütung (RFFT), die Berufsausbildungsvergütung oder die öffentliche Praktikumsvergütung erhalten.
Pro Haushalt wird nur ein Bonus ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass das Weihnachtsgeld nicht steuerpflichtig ist. Es sollte daher nicht in der jährlichen Einkommensteuererklärung erwähnt werden. Bis 2023 haben 2,3 Millionen Haushalte diese Förderung erhalten.
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