Der Rechnungshof richtet einen dringenden Aufruf an das MEF, Inventarberichte öffentlicher Einrichtungen für die Jahre 2023–2024 einzureichen
Der Präsident des Rates des Rechnungshofs und Verwaltungsstreitigkeiten, Me Rogavil BOISGUENE, schrieb an den Minister für Wirtschaft und Finanzen (MEF), Alfred METELLUS, um ihm mitzuteilen, dass mehrere öffentliche Institutionen ihre Inventarberichte für die Vergangenheit noch nicht vorgelegt haben Geschäftsjahr.
Bisher haben viele öffentliche Einrichtungen dem Gericht kein Inventar ihres beweglichen und unbeweglichen Vermögens übermittelt. Me Rogavil BOISGUENE bittet daher den Finanzminister, den zuständigen Dienststellen des MEF Weisungen für die Übermittlung dieser Verzeichnisse an den Gerichtshof zu erteilen und weist darauf hin, dass Prüfungsanträge ohne diese Dokumente nicht berücksichtigt werden.
Die CSCCA erinnert daran, dass bereits am 18. Oktober 2024 eine Korrespondenz an die damalige Ministerin für Wirtschaft und Finanzen, Ketleen FLORESTAL, versandt wurde. In diesem Schreiben wurde daran erinnert, dass in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 10 der Verordnung zur Festlegung der Allgemeinen Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen vom 16. Februar 2005 und Artikel 5 Absatz 11 des Dekrets vom 23. November 2005 zur Festlegung der Organisation und Arbeitsweise des CSCCA, Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, dem MEF ein aktualisiertes Inventar ihrer beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte vorzulegen, um es an die CSCCA weiterzuleiten.
Darüber hinaus sieht der Erlass vom 30. September 2024 über den Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024-2025 in seinem Artikel 104 vor, dass „die Institutionen der Staatsverwaltung dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Übermittlungen übermitteln müssen.“ Der Oberste Rechnungs- und Verwaltungsgerichtshof muss bis spätestens 31. Oktober den Bestand zu den Anschaffungskosten seines Anlagevermögens überprüfen körperlich“. Es wird auch darauf hingewiesen „Finanzkontrolleuren und Wirtschaftsprüfern ist es untersagt, eine Ausgabe zu genehmigen oder zu bezahlen, ohne dieses Verzeichnis einzureichen.“.
Derzeit haben noch laut Korrespondenz des CSCCA nur 14 Institutionen ihre Inventarberichte für das Geschäftsjahr 2023–2024 vorgelegt, darunter vier Ministerien und das Büro des Premierministers.
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