Benzinpreise, „Schrumpfflation“, neuer Sparplan … Was sich am 1. Juli ändert

Benzinpreise, „Schrumpfflation“, neuer Sparplan … Was sich am 1. Juli ändert
Benzinpreise, „Schrumpfflation“, neuer Sparplan … Was sich am 1. Juli ändert
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Neuer Sparplan für Jugendliche, Erhöhung des Richtpreises für Benzin, obligatorische Anzeige der Schrumpfungsrate in Supermärkten: Alles, was sich zum 1. Juli 2024 ändert.

Ein neuer Monat beginnt und mit ihm jede Menge Neues. Neuer Sparplan für junge Leute, Anhebung des „Richtpreises“ für Benzin oder gar die obligatorische Anzeige der „Schrumpfflation“ in Supermärkten: Hier ist alles, was sich im Juli ändert.

• Ein neuer Sparplan für junge Leute

Etwas Neues in Sachen Sparen. Ab dem 1. Juli ist ein neues Sparprodukt namens „Future Climate Savings Plan (PEAC)“ erhältlich. Der Höchstbetrag beträgt 22.950 Euro und ist ausschließlich Jugendlichen unter 21 Jahren vorbehalten. Dieser aus dem „Grüne Industrie“-Gesetz resultierende Sparplan muss zur Finanzierung des ökologischen Wandels beitragen.

Eltern können es eröffnen und Geld hinzufügen, sobald das Kind geboren ist (es wird automatisch geschlossen, wenn sie 30 Jahre alt werden). Das Sparguthaben wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit und für mindestens fünf Jahre gesperrt. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Auszahlung möglich, im Falle einer Auszahlung sind jedoch keine neuen Zahlungen mehr möglich.

Die Rendite des PEAC hängt von den Anlagestrategien ab, beispielsweise von einem Modell ähnlich dem Altersvorsorgeplan (PER). Gewinne und Veräußerungsgewinne unterliegen nicht der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

• Pflicht zur Anzeige der „Schrumpfflation“

Mehr Transparenz für Verbraucher. Ab dem 1. Juli müssen Geschäfte ihre Kunden über „Shrinkflation“ (oder „Reduflation“ auf Französisch) informieren, das heißt, wenn die Menge eines Produkts gesunken ist, ohne dass der Preis gesunken ist.

Supermärkte mit mehr als 400 Quadratmetern müssen ein „sichtbares“ und „lesbares“ Etikett oder Plakat in der Nähe oder sogar direkt auf der Verpackung der betreffenden Produkte anbringen. Eine Maßnahme, die von Massenvertriebsmarken angefochten und den Lebensmittelherstellern die Schuld gegeben hatte.

• Weiterentwicklung des DPE für kleine Wohnungen

Wohnungswechsel. Die Methode zur Berechnung der Energieleistungsdiagnose (DPE), also der Energiekennzeichnung von „A“ für die effizientesten Häuser bis „G“ für die am wenigsten effizienten Häuser, ändert sich ab dem 1. Juli 2024 für Wohnungen mit einer Fläche von 40 Quadratmetern Quadratmeter oder weniger. Rund 220.000 Haushalte dürften dank einer Verbesserung ihrer Energiebewertung aus dem „Wärmesieb“-Zustand (Klassifizierung F oder G) austreten.

Die betreffende Wohnung entgeht somit der Frist des Jahres 2025 (Vermietungsverbot für alle Wohnungen der Klassifizierung G) oder der Frist des Jahres 2028 (Vermietungsverbot für alle Wohnungen der Klassifizierung F). Ab dem 1. Januar 2034 ist ihnen die Vermietung jedoch möglicherweise weiterhin untersagt, wenn sie der Kategorie E zugeordnet sind. Die Eigentümer dieser Unterkünfte müssen keine neue DPE durchführen und profitieren von einer automatischen und kostenlosen Aktualisierung über die Ademe-Plattform.

• Ein deutlicher Anstieg des Gaspreises

Der durchschnittliche Gasrechnungspreis wird im Juli im Vergleich zum Vormonat um 11,7 % steigen. Das durchschnittliche Niveau des Referenzpreises, einer Art Preiskompass, den die Energieregulierungskommission seit dem Wegfall der regulierten Tarife im Jahr 2023 jeden Monat veröffentlicht, wird im Vergleichsmonat Juli bei 129,20 Euro inklusive Steuer pro Megawattstunde (MWh) liegen auf 115,7 Euro/MWh im Juni. Mit diesem „Richtpreis“ können Verbraucher überhöhte Angebote ausschließen.

Dieser deutliche Anstieg ist hauptsächlich auf die jüngste Entscheidung der CRE zurückzuführen, den Tarif für den Transport von Gas, das zu Haushalten und Unternehmen gelangt, d. h. die Maut, die der Netzbetreiber GRDF den Lieferanten in Rechnung stellt, für vier Jahre neu zu bewerten. Dieser Netzanteil, der ein kleines Drittel der Rechnung ausmacht, steigt, da es notwendig sei, „steigende Kosten auf sinkenden Verbrauch“ zu verteilen, argumentierte die Präsidentin der CRE, Emmanuelle Wargon, gegenüber AFP.

• Neubewertung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden am 1. Juli um 1,2 % erhöht. Laut Unédic würde diese Neubewertung „rund zwei Millionen bezahlte Arbeitssuchende“ von insgesamt rund 2,7 Millionen betreffen.

Das von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gemeinsam verwaltete Gremium argumentiert, dass es „sowohl den wirtschaftlichen Kontext als auch das finanzielle Gleichgewicht des Arbeitslosenversicherungssystems berücksichtigt“ und erinnert daran, dass diese Neubewertung „nach zwei weiteren im Jahr 2023 erfolgt (+1,9 % gegenüber April“) 1, dann +1,9 % am 1. Juli)“. Im Durchschnitt betrug die jährliche Neubewertung in den letzten fünf Jahren 1,68 %.

Ein Empfänger, der im Laufe des Monats nicht gearbeitet hat und die Mindestzulage erhält, wird somit von 979,29 Euro brutto auf 991,07 Euro brutto steigen, erklärt Unédic.

Jérémy Bruno mit AFP Journalist BFMTV

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