2. Runde der Parlamentswahlen: Neuer Stellvertretertag ohne Termin beim Konsulat

2. Runde der Parlamentswahlen: Neuer Stellvertretertag ohne Termin beim Konsulat
2. Runde der Parlamentswahlen: Neuer Stellvertretertag ohne Termin beim Konsulat
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Sie können in der zweiten Runde der Parlamentswahlen am Samstag, dem 6. Juli, nicht in Ihrem Wahllokal in New York abstimmen und möchten eine Stimmrechtsvollmacht abgeben? Das Konsulat erleichtert die Verfahren heute mit einem dritten „Tag der offenen Tür“. Dienstag, 2. Juli (Die beiden vorherigen waren am 20. und 25. Juni). Von 9 bis 21 UhrSie können den ganzen Tag über ohne Unterbrechung zum Konsulat kommen, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren.

Zur Erinnerung: Die Person, die Sie an Ihrer Stelle wählen lassen, muss nicht mehr auf derselben Wählerliste wie Sie eingetragen sein (sie kann daher in einem anderen Wahllokal als Sie wählen). Die einzige Einschränkung besteht darin, dass diese bestimmte Person in Ihrem Wahllokal für Sie stimmen muss. Wie in der ersten Runde wird es auch in dieser zweiten Runde der Gesetzgebungsabstimmung nur drei Wahllokale geben: das Konsulat, das Lycée Français und die Villa Albertine (um herauszufinden, wo Sie wählen können, klicken Sie hier, abhängig von Ihrer Postleitzahl). Da es in Mamaroneck und Jersey City kein Büro gibt, müssen Sie der Person, die Sie wählt, mitteilen, wo sich der Wahlort für die Stichwahl befindet.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Diesen Dienstag, den 25. Juni, müssen Sie sich lediglich am Empfang des Konsulats melden (934 Fünfte Avenue.zwischen 74. und 75. Straße) mit einem französischen Ausweis (Vorsicht, nicht der amerikanische Führerschein!), der sein kann:

  • Ihr französischer Personalausweis (gültig oder abgelaufen)
  • Ihr französischer Reisepass (gültig oder abgelaufen)
  • ein offizielles (gültiges) Dokument, ausgestellt von einer französischen öffentlichen Verwaltung. Es muss Ihren Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie ein Foto enthalten. Darin müssen außerdem die Verwaltungsbehörde, die es Ihnen ausgestellt hat, sowie Datum und Ort der Ausstellung angegeben werden.
  • eine Karte, die bei der Eintragung in das Register der Franzosen im Ausland ausgestellt wurde, und die konsularische Registrierungskarte. Beide müssen gültig sein.

Und folgende Informationen:

• entweder die nach Eingabe der Vollmacht auf dem Portal maprocuration.gouv.fr erhaltene Referenz (wird von der Kanzlei des Konsulats dringend empfohlen)
• entweder die beiden zuvor von Ihnen ausgefüllten Blätter des Cerfa-Formulars, in denen insbesondere Ihre Wählernummer (NNE) und die des Wählers, der an Ihrer Stelle wählen wird, angegeben sind.

Wie finden Sie Ihre Wählernummer (NNE)?

Wenn Sie Ihre NNE vergessen haben, finden Sie diese hier auf der Website des öffentlichen Dienstes. Wir haben es bei French Morning getestet und diese Nummer leicht erhalten, aber seien Sie vorsichtig, Sie müssen:

  • Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Ich wähle im Ausland“
  • Beginnen Sie im Feld „Ihre konsularische Wahlliste“ mit der Eingabe von „Neu“ für New York und Ihnen werden „Neu-Delhi“ und „New York“ angeboten – Sie können also New York auswählen
  • Geben Sie deutlich Ihren Geburtsnamen (kein Ehepartner) sowie alle Vornamen an, die in Ihren amtlichen Dokumenten erscheinen (ein, zwei, drei oder mehr Vornamen, in der Reihenfolge des Personenstands).

Wissen

Am Eingang zum Konsulat geben Sie dem Sicherheitsbeamten den Zweck Ihres Verfahrens bekannt („Stimmvollmacht“). Die übrigen üblichen konsularischen Dienste bleiben an diesem „Tag der offenen Tür“ geöffnet.

Das Kanzleramt weist darauf hin, dass Sie für weitere Informationen eine E-Mail an senden können [email protected] oder rufen Sie (212) 606-3600 an, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr.

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