Camille Perrier Depeursinge: „Von nun an reicht es aus, dass das Opfer Nein sagt und seine Meinung nicht ändert, damit der Täter eine Vergewaltigung begeht.“

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Veröffentlicht am 1. Juli 2024 um 06:59. / Geändert am 1. Juli 2024 um 07:29.

Jede Penetration gegen eine Person, unabhängig von ihrem Geschlecht, gegen deren Willen, wird nun als Vergewaltigung eingestuft. Dabei wird auch der Erstaunenszustand des Opfers berücksichtigt. Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition von Vergewaltigung tritt in der Schweiz am 1. Juli in Kraft. Das Parlament hat dieser mit Spannung erwarteten und kontroversen Revision im vergangenen Sommer zugestimmt. Camille Perrier Depeursinge, Professorin für Strafrecht an der Universität Lausanne, skizziert die Grundzüge dieser neuen Grundsätze.

Le Temps: Warum musste die Definition von Vergewaltigung geändert werden?

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