Die Regierung kündigte am Freitag eine Verschärfung der Beihilfen im Zusammenhang mit dem Heim- und Arbeitsverkehr im Jahr 2025 an, und zwar durch eine Anhebung der Befreiungsobergrenze für Kraftstoff- und ÖPNV-Prämien.
„Zum 1. Januar 2025 wird der Freibetrag für die Kraftstoffprämie auf 300 Euro pro Jahr anstatt auf 200 Euro erhöht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums.
Diese Obergrenze für die Übernahme der Kraftstoffkosten seiner Mitarbeiter durch den Arbeitgeber wurde vor dem Hintergrund steigender Kohlenwasserstoffpreise in den Jahren 2022 und 2023 auf 400 Euro angehoben, bevor sie im Jahr 2024 wieder auf 200 Euro angehoben wird.
Um den Übergang zur Elektromobilität zu fördern, hat die Regierung beschlossen, auch die Steuerfreigrenze für die Ladeprämie für Elektrofahrzeuge um 100 Euro von „500 auf 600 Euro pro Jahr“ zu erhöhen, heißt es in derselben Quelle. .
„Schließlich erhöht sich auch die Freigrenze für die Kombination aus nachhaltigem Mobilitätspaket und ÖPNV-Abonnement um 100 Euro von 800 auf 900 Euro pro Jahr“, heißt es abschließend im Ministerium.
Das „Nachhaltige Mobilitätspaket“ wird an Mitarbeiter ausgezahlt, die sogenannte sanfte Fortbewegungsarten wie das Radfahren bevorzugen.
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