Welche Big Data für komplementäre Fachkräfte?

Welche Big Data für komplementäre Fachkräfte?
Welche Big Data für komplementäre Fachkräfte?
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Ergänzende Gesundheitsorganisationen müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit immer mehr Gesundheitsdaten verarbeiten. Eine Aufgabe, die durch den besonderen Schutz, dem diese sensiblen Informationen unterliegen, und durch die fehlende Rücksprache mit der Krankenversicherung erschwert wird.

Ab 2025 könnte die Zusatzkrankenversicherung aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Krankenversicherungskasse (Cnam) eine stärkere Rolle bei der Betrugserkennung zu spielen. Bisher arbeiteten die obligatorische Krankenversicherung (AMO) und die Krankenzusatzversicherung (Ocam) getrennt. Eine Bestimmung des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes von 2025 sieht vor, den Rahmen für den Informationsaustausch über mutmaßlichen Betrug zwischen den beiden Parteien zu ändern. Sollte diese Maßnahme bestätigt werden, könnten AMO und AMC je nach Entwicklung der parlamentarischen Situation nun über die Informationen kommunizieren, die unbedingt erforderlich sind, um den Urheber des Sachverhalts sowie die betroffenen Rechtsakte und Dienste zu identifizieren. Dies wäre eine Premiere für Zusatzkrankenkassen, die sich seit langem im Kampf gegen Betrug engagieren. Da der Haushalt zensiert wurde, könnten sich die für Anfang 2025 geplanten Durchführungsverordnungen zur Festlegung der Bedingungen für den Austausch zwischen AMO und Ocam leider noch verzögern …

Über ihre primäre Aufgabe der Leistungsabwicklung und Leistungskontrolle hinaus sind Zusatzkrankenversicherungen vielmehr dazu aufgerufen, Gesundheitsdaten im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung zu verarbeiten. Ein Phänomen, das sich in vollem Umfang ausbreitet und dessen Schaden für alle Krankenversicherer auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt wird, mit der Folge von Preiserhöhungen für die Versicherungsnehmer. Laut einem…

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