Tunesien-Libyen: Ablehnung des Verfahrens gegen Abdelhamid Dbeibah

Tunesien-Libyen: Ablehnung des Verfahrens gegen Abdelhamid Dbeibah
Tunesien-Libyen: Ablehnung des Verfahrens gegen Abdelhamid Dbeibah
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Eine Justizquelle dementierte am Montag, dass der Chef der Regierung der Libyschen Nationalen Einheit, Abdelhamid Dbeibah, in Tunesien strafrechtlich verfolgt werde.

Die Aufklärung falscher Gerüchte über Strafverfolgungen gegen den libyschen Regierungschef erfolgt nach der Verbreitung von Informationen, die über eine elektronische Website übermittelt und von mehreren lokalen und internationalen Medien aufgegriffen wurden und denen zufolge der hochrangige libysche Beamte an die Strafkammer verwiesen worden wäre Spezialisiert auf Terrorismusfälle.

In einer Erklärung gegenüber der Agentur Tunis Afrique Presse (TAP) bestätigte die Quelle, dass die tunesische Staatsanwaltschaft die Unbegründetheit dieser Informationen bestätigt habe.

Es wurde eine Untersuchung gegen die Website hinter der Veröffentlichung sowie gegen alle Beteiligten angeordnet, weil „ Nutzung sozialer Netzwerke zur Verbreitung falscher Gerüchte, Verletzung der Rechte anderer und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. »

Dieselbe Quelle betonte, wie wichtig es für die Medien sei, die Richtigkeit der Informationen zu Gerichtsverfahren zu überprüfen und diese nur aus zuverlässigen Quellen zu beziehen, um die Verbreitung falscher Nachrichten zu verhindern.

SL/te/Sf/APA

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