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„Wenn ich den Schlag einstecke, sterbe ich“: Ein Mann wurde wegen häuslicher Gewalt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

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das Wesentliche
Ein Mann wurde wegen Gewalttaten zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt, was zu einer zweitägigen Haftstrafe gegen seinen Partner, der ein Wiederholungstäter war, führte.

„Wenn ich den Schlag ertrage, sterbe ich“, erklärt Joséphine* bei ihrer Anhörung und beschreibt den Schrecken, den Patrick* ihr an einem Abend, vor allem aber über ein Jahr lang zugefügt hat. Der Vierzigjährige wurde bereits wegen häuslicher Gewalt verurteilt, was ihm ein elektronisches Armband und ein Kontaktverbot zu seiner Ex-Partnerin einbrachte.

Die Beziehung, die bereits mehrere Monate gedauert hatte, nahm im Sommer 2023 eine Wende. Nach der Untreue von Patrick verschlechterte sich das Paar. Gewalt entsteht und wird für Joséphine immer bedrückender. Ihr Partner wird regelmäßig wütend, stößt sie gegen die Wand, macht Dinge kaputt und schlägt gegen die Wände. Oftmals wirft er sie zu Boden und schlägt hart neben ihren Kopf, als wolle er sie bedrohen. Über die körperliche Gewalt hinaus übt die Couserannais psychologischen Druck aus, manipuliert und erpresst sie, damit sie ihre Verbindung nicht beendet. Er belästigt sie telefonisch, wenn sie ihm nicht antwortet, und hält sie davon ab, zur Polizeistation zu gehen. Diese Affäre und die Belastung, die sie auf Joséphine ausübt, drängen sie zu dem Versuch, ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Der 8. November letzten Jahres war ein Wendepunkt für das Paar, nach einem Streit verlor der Mann „die Beherrschung“, hob die Präsidentin hoch, stieß sie auf das Sofa, bewarf sie mit Schuhen und beschimpfte sie als verrückt. Seine Partnerin kommt mit Prellungen am Arm heraus. Im Anschluss an diese Aktionen nutzte sie den Vorwand, eine Arbeitsnotwendigkeit zu haben, um zur Gendarmerie zu gehen. Er schließt sich ihr dort an, um zu verhindern, dass sie eine Anzeige erstattet, aus Angst, im Gefängnis zu landen. „Sie haben ihren Arm gezogen, sodass sie in das Fahrzeug stieg“, donnert der Präsident.

„Gewalt ist kein Liebesbeweis“

Der Mann mit fünfzehn Verurteilungen in zwanzig Jahren minimiert seine Handlungen während seines Gesprächs mit den Richtern. Konfrontiert mit seiner Drohung „Ich werde Sie zerschlagen“ durch den Präsidenten, versucht er, seine Worte zu rechtfertigen: „Das ist keine Gemeinheit, ich sage dasselbe zu meinem Sohn“, und lässt die Richter angesichts dieser Verharmlosung fassungslos zurück Gewalt. Der Ariégeois beschreibt eine komplizierte Beziehung mit Kommunikationsproblemen, sagt aber, er sei verliebt. „Gewalt ist kein Liebesbeweis“, ärgert sich der Richter. Joséphine, die bei der Anhörung anwesend ist, bricht in Tränen aus, als sie Patrick hört.

Der Anwalt der Bürgerpartei spricht von einem Paar, das „in Gewalt versunken“ sei. Ihr zufolge habe das Opfer große Hoffnungen in die Beziehung gesetzt. Durch die Täuschungen ihres Partners fühlte sie sich ausgenutzt. Wenn sie so lange brauchte, um eine Beschwerde einzureichen, dann deshalb, weil sie nicht wollte, dass er wegen ihr im Gefängnis landete und ihn von seinen Kindern fernhalten wollte. Die Zivilpartei beantragt ein Kontaktverbot, weil Joséphine Angst vor ihm hat und beschützt werden will.

Für den Staatsanwalt war neben der körperlichen Gewalt auch die psychische Kontrolle, die er über sie ausübte, gefährlich. Patrick sperrte sie in seinem Haus ein, ohne Telefon: Sie war von anderen isoliert, auch sozial. Ihm drohen 18 Monate Haft mit einer 6-monatigen Bewährungsstrafe, verbunden mit einem Kontakt- und Auftrittsverbot sowie einer Fürsorgepflicht. Für den Verteidiger würde die Inhaftierung dieses Mannes, der seine eigene Baufirma leitet, dazu führen, dass er seinen Job verliert. Das Gericht schloss sich dem Vorbringen des Staatsanwalts an und verurteilte Patrick zu achtzehn Monaten Gefängnis, davon sechs Monaten auf Bewährung.

*Vornamen wurden geändert

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