Veröffentlicht am Montag, 30. September 2024 um 16:14 Uhr
Seit dem 1. Januar 2019, nach der 6. Staatsreform, liegen die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Erstattung von Hilfsmaßnahmen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Autos) vollständig bei den föderierten Einheiten (Gemeinden, Regionen oder Gemeinschaftskommissionen). ). In RW ist die AVIQ (Agentur für Lebensqualität) zuständig.
Lara Kotlar, Sprecherin der AVIQ, bestätigt uns, dass Elektroroller von der AVIQ nicht erstattet werden: „Wenn wir einen Teil des Restbetrags eines Elektroautos bezahlen können, sind die als „Roller“ eingestuften Modelle tatsächlich nicht in der Nomenklatur enthalten des wallonischen Regierungsdekrets von 2019. Hierbei handelt es sich um eine technische Kommission, die den Mehrwert des Prozesses bewertet. Beispielsweise erstatten wir auch keine Rückerstattung für neuere elektronische Gehstöcke. »
Unterstützung
Zum Fall Myriam: „Ich verstehe ihr Bedürfnis nach Autonomie auf ihren Reisen, aber wir müssen uns an die Regierungsverordnung halten. In diesem Zusammenhang unterstützt der AVIQ Menschen dabei, ihre Autonomie auf verschiedenen Ebenen zu stärken, auch bei der Anpassung eines Kraftfahrzeugs. Wir waren zuvor für die Wartung und Reparatur eines seiner Elektrokarren tätig. Ich rate dieser Dame, sich nicht an ihre Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zu wenden, sondern sich direkt an eines unserer Regionalbüros, wahrscheinlich hier in Charleroi, zu wenden, um eine vollständige Erklärung zu erhalten. Aber leider kann die AVIQ nicht alle Hilfeleistungen übernehmen, wir stellen nicht nur Schecks aus, sondern begleiten die Menschen auch bis wir zu ihnen nach Hause kommen, mit Spezialisten wie zum Beispiel einem Ergonomen, um die Notwendigkeit eines Treppenlifts zu beurteilen »