Soll die Erbschaftssteuer erhöht oder gesenkt werden?

Soll die Erbschaftssteuer erhöht oder gesenkt werden?
Soll die Erbschaftssteuer erhöht oder gesenkt werden?
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Seit Ende der 1960er Jahre sind die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in den meisten Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stark zurückgegangen, was auf eine Reduzierung der geltenden Steuersätze und sicherlich auf eine Ausweitung der Befreiungsregelungen zurückzuführen ist Immobilienvermögen: Hauptwohnsitz, Gewerbeimmobilien und insbesondere Lebensversicherungen.

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Zwölf Länder haben sie einfach abgeschafft, wobei Norwegen und die Tschechische Republik im Jahr 2014 die letzten Länder waren, die den Schritt gewagt haben. Da die Erbschaftssteuer im Jahr 2023 13,6 % der Pflichtabzüge ausmacht – ihre Einnahmen haben sich seit 2011 mehr als verdoppelt –, ist Frankreich ein Anführer Ausnahme. Laut dem Rechnungshof in einem im September 2024 veröffentlichten Bericht über Erbschaftssteuern steht es unter den OECD-Ländern an erster Stelle, wenn es um den Anteil der kostenlosen Transfersteuern am Bruttoinlandsprodukt (BIP) geht.

Regelmäßig steht die Frage einer Reform der Erbschaftssteuer im Vordergrund. Es werden viele Wege erwähnt, die nicht alle in die gleiche Richtung führen. Einige empfehlen eine globale Senkung der Erbschaftssteuer, um die Belastung durch die Vermögensbesteuerung in Frankreich zu verringern. Frankreich ist das Land in der Europäischen Union mit dem höchsten Steuersatz, wobei die Vermögenssteuern im Jahr 2022 4,1 % des BIP ausmachen. „weit vor Belgien (3,4 %) und Griechenland (3 %), die Europäische Union weist einen Durchschnitt von 2,1 % auf“so der Rechnungshof.

Berücksichtigen Sie gesellschaftliche Entwicklungen

Andere befürworten eine gezieltere Linderung. Mit dem Ziel, die Kosten für Erbschaften in Nebenlinien zu senken, die stärker besteuert werden als Erbschaften in direkter Linie (durchschnittlich 30 % bei Erbschaften zwischen Geschwistern im Vergleich zu 8 % bei Erbschaften zwischen Eltern und Kindern), aber auch, um sie zu berücksichtigen gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere Familienneugründungen. Denn wenn die Kinder des Ehegatten nach der aktuellen Rechtslage nicht berechtigt sind, von ihrer Schwiegermutter oder ihrem Schwiegervater zu erben, steht einer Schenkung oder der Errichtung eines Testaments in ihrem Namen nichts im Wege . favorisieren. Liegt jedoch keine Verwandtschaftsbeziehung vor, werden die kostenlosen Übertragungsrechte mit einem Satz von 60 % berechnet, nach einer Kürzung von 1.594 Euro, die nur im Erbfall gilt.

„In diesem Sinne hat der Finanzausschuss der Nationalversammlung im Rahmen des Finanzentwurfs für 2025 kürzlich einen Änderungsantrag unterstützt, der den Betrag der Ermäßigungen für Neffen und Nichten verdoppelt und eine neue Ermäßigung von 31.865 Euro für Spenden zugunsten von Kindern vorsieht die Kinder des Ehegatten. Zur Finanzierung dieser Maßnahme soll die letzte Tranche der direkten Erbschaftssteuer von 45 % auf 49 % für Erbschaften über 3,6 Millionen Euro angehoben werden.erklärt Mathieu Le Tacon, Associate Lawyer bei Delsol Avocats.

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Andere Reformansätze – insbesondere die vom Economic Analysis Council (CAE) im Dezember 2021 entwickelten und kürzlich von Oxfam aufgegriffenen – schlagen im Gegenteil eine Reform der Erbschaftssteuern vor, um sie progressiver zu gestalten. Nicht durch den Vorschlag einer weiteren Erhöhung des Steuersatzes, der im internationalen Vergleich bereits hohe Steuersätze aufweist (45 % über 1,8 Mio. Euro bei Erbschaften in direkter Linie), sondern durch die Streichung oder Anpassung bestimmter Fördermaßnahmen, die vor allem den höchsten Vermögen zugute kommen und zur Untergrabung beitragen die Progressivität der Steuer.

Löschstrategie

Erstes inkriminiertes Gerät, das nicht auf a basiert „starke wirtschaftliche Rechtfertigung“ und deren Kosten für die öffentlichen Finanzen laut CAE in der Größenordnung von 2 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr liegen: reine Eigentumsspenden. Bei dieser Art der Schenkung werden die Zahlungsansprüche ausschließlich nach dem Wert berechnet, sofern der Schenker den Nießbrauch behält, d des übertragenen bloßen Eigentums per Definition niedriger als der des vollständigen Eigentums. Dieser Wert wird anhand einer Skala festgelegt, die vom Alter des Spenders zum Zeitpunkt der Übertragung und damit von seiner Lebenserwartung abhängt. Je jünger er ist, desto niedriger ist er.

Beispielsweise führt die Übertragung eines vollwertigen Gebäudes im Wert von 1 Million Euro an ein Kind zur Zahlung einer Schenkungs- oder Erbschaftssteuer in Höhe von 212.962 Euro, d. h. einem effektiven Steuersatz von 21 %. Bei einer Bareigentumsspende reduzieren sich diese Rechte auf 122.962 Euro, wenn der Spender zwischen 71 und 80 Jahre alt ist (effektiver Satz: 12,3 %). Dieser Betrag sinkt auf 98.194 Euro, wenn er zwischen 61 und 70 Jahre alt ist (effektiver Satz: 9,8 %). Mit dem Tod des Schenkers erhält der bloße Eigentümer das volle Eigentum an der Immobilie zurück, ohne zusätzliche Rechte zur Zahlung des Nießbrauchs. Das Tüpfelchen auf dem i: Hat die Immobilie zwischenzeitlich an Wert gewonnen, entgeht auch die Wertschöpfung jeglicher Besteuerung. Mit anderen Worten: Wenn das Gebäude am Sterbetag 1,2 Millionen wert ist, werden die zusätzlichen 200.000 Euro nie besteuert.

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Diese Strategie der Löschung von Kapitalgewinnen ist nicht auf Schenkungen bloßen Eigentums beschränkt, sondern auf alle unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen und Erbschaften), da nur entgeltliche Übertragungen zu einer Besteuerung des größten Wertes führen. Folge? „Es ist daher möglich, Eigentum von Generation zu Generation weiterzugeben, ohne jemals Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen, selbst wenn der Beschenkte das Vermögen später überträgt.“stellt das CAE fest. Hierzu reicht es aus, dass die Immobilie zum gleichen Preis weiterverkauft wird, wie er in der Schenkungsurkunde oder der Erbschaftserklärung genannt ist.

Auch die Lebensversicherung gehört zu den Maßnahmen im Fadenkreuz der Befürworter einer besseren Progression der Erbschaftssteuer. Das Steuersystem ist komplex: Manchmal sind die gezahlten Beträge vollständig steuerfrei, manchmal werden sie pauschal besteuert (20 % oder 31 %), unabhängig von der Beziehung zwischen dem Versicherten und dem Begünstigten des Kapitals, oder sie unterliegen der Erbschaftssteuer . Alles hängt vom Datum des Vertragsabschlusses (vor oder nach dem 20. November 1991), dem Datum der Zahlung der „Prämien“ (vor oder nach dem 13. Oktober 1998) und dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Zahlung ab (mehr oder weniger als 70 Jahre alt). Doch in der Praxis ist es mit diesem System inzwischen möglich, bis zu 152.500 Euro zollfrei an beliebig viele Begünstigte zu überweisen – auch an ohne familiäre Bindungen – vorausgesetzt, dass Sie Ihren Vertrag vor seinem 70. Geburtstag finanzieren.

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Dieser Artikel wurde im Rahmen der Rencontres de la Fiskalité erstellt, einer Veranstaltung von Die Welt und Le Cercle des Fiscales, und mit Unterstützung von KL Conseil, die am 5. November ab 18:30 Uhr im Auditorium von stattfinden wird Monde. Kostenloser Zugang bei Registrierung.

Nathalie Cheysson-Kaplan

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