Im Jahr 2025 soll die Quellensteuer geändert werden. Erklärtes Ziel ist die Berücksichtigung aller Einkünfte. Der erhobene Tarif wird individualisiert.
Die seit Januar 2019 geltenden Steuervorschriften wurden durch das Finanzgesetz 2024 geändert, um die Steuerlast gerechter auf verheiratete oder eingetragene Paare zu verteilen. Heutzutage wird für Ehe- oder Lebenspartnerschaften, die einer gemeinsamen Veranlagung unterliegen, automatisch ein gemeinsamer Quellensteuersatz angewendet. Der Satz ist somit für beide Partner identisch.
Stand 1. September 2025
Entsprechend Hauptstadtwird diese Abgabe auf der Grundlage des Gesamtbetrags des letzten Einkommens berechnet, das das Paar angegeben hat. Es wird also jeden Monat gesammelt. Ob Arbeitnehmer oder Rentner, diese Steuer wird direkt vom Arbeitgeber oder der Pensionskasse erhoben. Der individualisierte Tarif wird nun standardmäßig angewendet. Die Änderung tritt am 1. September 2025 in Kraft und gilt für das Eigeneinkommen der betroffenen Paare auf der Grundlage der Sätze, die auf der Grundlage des für das Jahr 2024 gemeldeten Eigeneinkommens berechnet werden.
Ein individueller Tarif
Letzteres wird individualisiert, um den Gehaltsunterschieden jeder Person besser Rechnung zu tragen. Die Anwendung eines gemeinsamen Steuersatzes innerhalb des Paares für ihr gesamtes Einkommen ist daher immer möglich, wird jedoch optional. Der bisherige Mechanismus ist in der Tat äußerst günstig für den wohlhabenderen Ehegatten, zum Nachteil des weniger wohlhabenden Ehegatten, oft Frauen, was die Erwerbstätigkeit von Frauen benachteiligt.