Par
Chloe Berry
Veröffentlicht am
9. November 2024 um 7:14 Uhr
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Es ist schön, die Liebe zu jemandem durch eine Lebenspartnerschaft oder eine Ehe zu erkennen. Wenn wir uns (im Prinzip) fürs Leben vereinen, nehmen wir es mit dem anderen auf … auch mit seinen Finanzen.
Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner kennen das: Als Steuerhaushalt geben sie gemeinsam ihre Steuererklärung ab und unterliegen daher automatisch dem gleichen Quellensteuersatz. Aber das wird sich ändern.
Nach dem Finanzgesetz 2024 unterliegen verheiratete oder eingetragene Lebenspartner automatisch der Steuerpflicht individualisierter Steuersatz. Und das ab September 2025.
Es war bereits möglich
Müssen Sie Ihr Gedächtnis vor dem nächsten Steuerabzug auffrischen? Wir ziehen Bilanz. Wenn wir heute heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen, gründen wir eine Foyer steuerlich einzigartig mit seiner Ehefrau. Dies kommt zum Tragen, wenn es an der Zeit ist, Ihre Steuererklärung einzureichen. Bei diesen Paaren kommt es häufig vor.
Paare unterliegen daher standardmäßig zu einem einheitlichen Satz, basierend auf ihrem gesamten erklärten Einkommen. Problem: Dieser Einheitssatz gilt für jedes Mitglied des Paares … unabhängig von seinem Gehalt.
Ab September 2025 ist die Regel umgekehrt: Das ist so der individuelle Tarif, der automatisch gilt.
Eine nicht ganz so große Entwicklung. Tatsächlich hatten Paare bereits die Möglichkeit, den individualisierten Tarif zu wählen, wie wir auf der Steuerwebsite lesen. Aber man musste den Schritt wagen, danach zu fragen.
Für mehr Steuergerechtigkeit zwischen Mann und Frau
Davon ausgehend setzt die Regierung auf den individualisierten Steuersatz, um steuerliche Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen zu begrenzen. Männer, die häufig über ein höheres Einkommen verfügen, sind möglicherweise weniger vom Quellensteuersatz betroffen. Dieser Satz kann umgekehrt das Einkommen der Frau stärker belasten.
„Frauen in Beziehungen nehmen wahr 42 % geringeres Jahreseinkommen zu dem ihres Ehepartners, im Vergleich zu 9 % bei Frauen und Männern ohne Ehepartner“, erinnert an die dieser Maßnahme gewidmete Änderung im Finanzgesetz.
Der individualisierte Tarif muss dies ermöglichen Steuerlast besser verteilen innerhalb des Paares. Ja, wenn der Steuersatz entsprechend dem Einkommen jeder Person personalisiert wird, werden künftige Steuererhebungen die Mittel jeder Person besser widerspiegeln.
Sollte der individualisierte Tarif im Jahr 2025 in Kraft treten, es ist nur optional. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die einen gemeinsamen Tarif bevorzugen, können dies nämlich immer tun.
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