Mit dem Näherrücken der Feiertage führt das Weihnachtsgeld eine wichtige Neuerung ein: eine Erhöhung um 35 % für Alleinerziehende. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um von dieser außergewöhnlichen Unterstützung zu profitieren.
Unverzichtbare Hilfe für 2,3 Millionen Haushalte
Das Weihnachtsgeld ist seit 26 Jahren eine wichtige finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte in der Weihnachtszeit. Bezahlt von der Familienbeihilfefonds (CAF)Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (MSA) oder Frankreich-Arbeit (ehemals Pôle emploi) wird diese Hilfe jedes Jahr von 2,3 Millionen Haushalten in Frankreich erwartet.
Die Beträge variieren je nach Zusammensetzung des Haushalts:
- 152,45 Euro für eine alleinstehende Person ohne Kinder.
- 228,67 Euro für ein Paar ohne Kinder.
- 320,14 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
- 60,98 Euro Für jedes Kind ab zwei Jahren wird ein Zuschlag gewährt.
Diese Überweisung erfolgt für berechtigte Begünstigte automatisch und erfolgt in der Regel Mitte Dezember, etwa am 15. Dezember. Da der 15. Dezember auf einen Sonntag fällt, sollten die Zahlungen zwischen Freitag, dem 13. Dezember, und Montag, dem 16. Dezember, erfolgen.
Etwas Neues im Jahr 2024: eine Erhöhung für Alleinerziehende
Erstmals wird das Weihnachtsgeld mit begleitet Steigerung um 35 % für Einelternfamilien gedacht. Diese Maßnahme ermöglicht eine deutliche Neubewertung der zugewiesenen Beträge. Hier einige Beispiele für die neuen gesammelten Beträge:
- 308,72 Euro für Alleinstehende mit Kind, gegenüber bisher 152,45 Euro.
- 370,45 Euro für eine Person mit zwei Kindern.
- 452,78 Euro für einen Haushalt mit drei Kindern.
Ab drei Kindern beträgt der Zuwachs 82,32 Euro wird pro weiteres Kind erhoben. Dieser Vorschuss zielt darauf ab, den spezifischen Bedürfnissen von Alleinerziehendenfamilien gerecht zu werden, die am Ende des Jahres häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert sind.
Konkrete Schritte zur Erlangung der Erhöhung
Anders als bei der Standardzahlung erfolgt diese Erhöhung nicht automatisch. Die betroffenen Familien müssen eine ausdrückliche Bitte stellen mit der Organisation, die ihre Leistungen zahlt, wie CAF, MSA oder France Travail. Diese Anfrage erfordert die Vorlage von Belegen, die die Zusammensetzung und Situation ihres Haushalts belegen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diesen Prozess so schnell wie möglich durchzuführen, da die Bearbeitungszeiten bei verspäteter Antragstellung zu Komplikationen führen können.
Wer hat Anspruch auf das Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld richtet sich nur an Begünstigte bestimmter Sozialleistungen, die im November oder Dezember bezogen werden:
- Der Aktives Solidaritätseinkommen (RSA).
- L’Spezifische Solidaritätszulage (ASS).
- L’Altersäquivalente Zulage (AER).
Auf der anderen Seite können Personen, die andere Zuwendungen erhalten, wie zWiedereingliederungsbeihilfe (ARE)l’Behindertenbeihilfe für Erwachsene (AAH) oder die Mindestalter kann es nicht behaupten.
Wertvolle Unterstützung, wenn die Feiertage näher rücken
In einem Umfeld, in dem die Ausgaben am Jahresende erheblich steigen, bleibt dieser Bonus ein willkommener Aufschwung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Alleinerziehende Familien, die häufig stärker von Unsicherheit betroffen sind, werden dank der Erhöhung in diesem Jahr von einer verstärkten Unterstützung profitieren. Für diese Haushalte ist es unerlässlich, nicht mit der Geltendmachung ihrer Rechte zu warten und so die Belastung durch diese festliche Zeit zu verringern.
Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen: Der Weihnachtsbonus könnte in diesem Jahr den Unterschied in Ihrem Budget ausmachen.
Nützlicher Link: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1325