Die Versammlung beschließt eine Verlängerung bis Ende 2026

Die Versammlung beschließt eine Verlängerung bis Ende 2026
Die Versammlung beschließt eine Verlängerung bis Ende 2026
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Es sollte am 31. Dezember enden, wurde aber durch die Abstimmung der Versammlung (75 dafür, 0 dagegen) um zwei weitere Jahre verlängert. Eine Annahme, die noch durch eine Abstimmung im Senat bestätigt werden muss. Bei dieser Abstimmung „geht es darum, unangenehme Überraschungen für unsere Mitbürger zu vermeiden, wenn sie am 2. Januar im Supermarkt einkaufen gehen“, betonte in ihren einleitenden Worten die Staatssekretärin für Verbraucherangelegenheiten, Laurence Garnier, die sich zu Beginn verpflichtet hat Diskussionen über eine Reform der Essensgutscheine ab 2025.

Zwei Jahre statt einem

Das System ermöglicht es rund 5,4 Millionen Arbeitnehmern in Frankreich, mit ihren „Restaurantgutscheinen“ nicht verzehrbare Produkte zu kaufen, die in den Regalen zubereitet werden (Mehl, Nudeln, Reis, Fleisch usw.). Die ursprüngliche Fassung des Textes, wie sie im Ausschuss einging, sah eine Verlängerung um ein Jahr vor, aber die Abgeordneten nahmen in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag der EPR-Abgeordneten Olivia Grégoire an, der die Maßnahme aufrechterhielt.

Die Abstimmung im Plenarsaal am Mittwoch war Gegenstand eines breiten Konsenses, nachdem mehrere identische Änderungsanträge von Abgeordneten der sozialistischen Fraktionen DDR, MoDem und Liot zugunsten einer zweijährigen Verlängerung angenommen worden waren. „Wenn die Maßnahme wie ein Patch für eine Krise erscheint, die Maßnahmen anderer Art erfordert“, so argumentierte der sozialistische Abgeordnete Karim Benbrahim während der Debatten, „sollte sie die Kaufkraft von Haushalten unterstützen, die von Essensgutscheinen profitieren“.

„Entwicklung der Nutzungen“

Die EPR-Fraktion befürwortete in ihrer Sitzung diese Verlängerung um zwei Jahre. Die makronistische Abgeordnete Françoise Buffet sah in dieser Maßnahme nicht nur eine Steigerung der Kaufkraft, sondern auch eine Reaktion „auf eine Nutzungsentwicklung“, die insbesondere mit der Entwicklung der Telearbeit zusammenhängt . Die LR plädierten ihrerseits für eine Verlängerung um nur ein Jahr, um die Gastronomen vor einem größeren Marktanteilsverlust durch den Massenvertrieb zu schützen.

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