Die Senatoren genehmigten am Donnerstagabend, dem 21. November, eine höhere Mehrwertsteuer als die von der Nationalversammlung geplante auf zuckerhaltige Getränke, Glücksspiel und Tabak. Als Einziges blieben Pferderennen-Wetten verschont.
„Kick die Branche [alimentaire].» Die zentristische Senatorin Elisabeth Doineau, Generalberichterstatterin des Gesetzes zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2025, wurde am Donnerstag, dem 21. November, teilweise vom Senat angehört. Mehrere Steuererhöhungen „verhaltensbezogen“ über zuckerhaltige Getränke, Glücksspiel und Tabak wurde im Oberhaus abgestimmt.
In diesem Sinne hatte Elisabeth Doineau Änderungen vorgeschlagen, die auf eine Erhöhung der Besteuerung abzielten „Getränke mit Zuckerzusatz“. Mit Unterstützung der Regierung wurden auch Vorschläge angenommen: Für die am wenigsten süßen Getränke soll es 4 Cent pro Liter kosten, für die süßesten bis zu 35 Cent pro Liter. Im Vergleich zu dem von den Abgeordneten beschlossenen Tarif, der die erste Tranche auf 3,5 Cent und die letzte auf 28 Cent festgesetzt hatte, ist der Tarif deutlich gestiegen. Diese Maßnahme, die in der Nationalversammlung einen breiten Konsens fand, wurde von der Exekutive in dem dem Senat übermittelten Text aufgegriffen, wo ihre Verstärkung wiederum von rechts bis links breite Zustimmung fand. Das Gleiche gilt für die Steuererhöhung auf „gesüßte Getränke», stimmte gegen den Rat der Regierung.
Auch die Meinung der Gesundheitsministerin Geneviève Darrieussecq zur Tabakbesteuerung ignorierten die Senatoren. Damit wird die Zigarettenschachtel im nächsten Jahr auf durchschnittlich 12,70 Euro steigen, das sind 40 Cent mehr als im vor knapp einem Jahr vorgelegten Bundesplan zur Bekämpfung des Rauchens geplant.
„Wenn wir ständig Pläne ändern, kommt es mir etwas kompliziert vor.“ hatte den im September von Michel Barnier ernannten Minister verärgert. Vergeblich. Die Maßnahme, die ab dem nächsten Jahr 200 Millionen Euro einbringen soll und gleichzeitig das Ziel eines Pakets von 13 Euro im Jahr 2027 beibehält, wurde mit 241 Stimmen bei 2 Gegenstimmen weitgehend bestätigt, bei einer großen Enthaltung der Linken, die eher ein Paket von 16 Euro verteidigten innerhalb von zwei Jahren.
Der makronistische Minister wurde nicht mehr verfolgt «Beutel», Diese Beutel mit Nikotin in Kaugummis oder Perlen werden in den Mund gesteckt, wo sie sich befinden „Lieber verbieten als besteuern“. Absicht vom Vorsitzenden der Republikaner im Sozialausschuss, Philippe Mouiller, begrüßt, inzwischen aber „Wir haben den Text eingefügt“ diese neue Steuer, die „läuft automatisch ab» wann diese Produkte verboten werden.
Eine Reihe von Änderungsanträgen gegen Sozialbetrug wurde angenommen
Die Regierung hingegen gewann ihren Fall im Glücksspielbereich. Der von der Nationalversammlung abgelehnte Änderungsantrag zur Erhöhung der Steuern auf Lotterien, Kasinos und andere Sportwetten wurde vom Generalberichterstatter für den Haushalt der Sozialversicherung erneut vorgelegt, wobei diesmal die Pferdewetten verschont blieben, die für Aufruhr in der Pferdebranche gesorgt hatten. Die Senatoren hingegen lehnten gewissenhaft alle Änderungsanträge ab, die auf Lebensmittel und Alkohol abzielten, mit Ausnahme einer Steuer auf Werbung für alkoholische Getränke in La Réunion, und stimmten erneut gegen den Rat des Ministers.
Zuvor hatten die Senatoren mehrere Maßnahmen gebilligt, die auf die Pharmaindustrie abzielen, insbesondere im Hinblick auf die „Schutzklausel“ des Sektors, um „zu gewährleisten“600 Millionen Euro zusätzliche Einsparungen» auf das Medikament im Jahr 2025, nachdem die Ausgaben in diesem Jahr zurückgegangen sind. Das Gleiche gilt für medizinische Geräte, um im nächsten Jahr weitere 150 Millionen zurückzugewinnen.
Außerdem wurde eine Reihe von Änderungsanträgen gegen Sozialbetrug verabschiedet, oft gegen den Rat der Regierung. Einige auf Initiative der Linken, gegen wegen versteckter Arbeit verurteilte Arbeitgeber und Betreuer „wegen Betrugs verurteilt“. Andere drängten von rechts, Arbeitgeber im Falle einer betrügerischen Arbeitsniederlegung zu informieren und so zu ermöglichen „eine mögliche Disziplinarstrafe“. Oder um Sozialversicherungsträgern Einsicht in die Flugpassagierakte zu gewähren, wenn es sich um Zulagen handelt, die an Wohnsitzbedingungen wie das RSA gebunden sind.