Rentner profitieren im Jahr 2025 von einer Steuerermäßigung, wenn sie diese neue Einkommensgrenze einhalten

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Ab einer bestimmten Höhe des Einkommens können Rentner nicht von dieser Steuerermäßigung profitieren.

Auf die 40 Millionen französischen Steuerzahler im Jahr 2025 warten viele Veränderungen. Allein eine Kennzahl stellt die zukünftige Entwicklung dar: 2 %. Dies ist der Betrag der Neubewertung mehrerer Steuermaßnahmen, von denen jedes Jahr Millionen Haushalte profitieren. Diese Zahl ist nicht trivial, sie entspricht der vom INSEE im Jahr 2024 erfassten Inflationsrate.

Beispielsweise werden im Jahr 2025 alle Stufen des Einkommensteuertarifs um 2 % angehoben. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Jahr 2024 stabil blieb oder leicht stieg, werden im Jahr 2025 eine Steuersenkung erfahren. Umgekehrt gilt für , die von einer Einkommenssteigerung profitiert haben mehr als 2 % im Jahr 2024 eine Steuererhöhung erfahren. Letzteres wird jedoch durch die Vergrößerung des Maßstabs abgeschwächt.

Die Erhöhung um 2 % wird sich auch auf die Steuererleichterungen auswirken, von denen jedes Jahr Millionen von Steuerzahlern profitieren. Dies gilt insbesondere für die automatisch allen Arbeitnehmern gewährte pauschale Ermäßigung von 10 %. Konkret verringert diese Kürzung das von den Arbeitnehmern angegebene Einkommen um 10 %. Für im Jahr 2024 erzielte und im Jahr 2025 gemeldete Einkünfte beträgt die Kürzung zwischen mindestens 505 Euro und höchstens 14.455 Euro, im Vergleich zu 495 Euro bzw. 14.171 Euro für Einkünfte im Jahr 2023 (im Jahr 2024 gemeldet). Zu den erweiterten Maßnahmen gehört auch die gezielte Ermäßigung für Rentner.

Diese wenig bekannte Steuermaßnahme betrifft Personen, die am 31. Dezember des Steuerjahres über 65 Jahre alt sind. Von diesem Steuervorteil dürften offenbar alle Personen profitieren, die im Jahr 2025 mindestens 65 Jahre alt sein werden. Laut INSEE machen Senioren über dieser Altersgrenze fast 20 % der französischen Bevölkerung aus.

Voraussetzung für die Erlangung dieser Reduzierung ist jedoch die Einhaltung bestimmter Ressourcenobergrenzen. Rentner, deren gesamtes Nettoeinkommen 28.230 Euro nicht übersteigt, können von einer Ermäßigung von 1.401 Euro profitieren. Dieser Vorteil verdoppelt sich auf 2.802 Euro, wenn das Gesamtnettoeinkommen weniger als 17.550 Euro beträgt. Bei Paaren, bei denen beide Partner über 65 Jahre alt sind, werden diese Beträge verdoppelt. Es ist jedoch zu beachten, dass die einzuhaltende Einkommensobergrenze für den gesamten Steuerhaushalt gilt.

Nehmen wir zum besseren Verständnis einige konkrete Beispiele: Ein paar zwei Personen im Alter von 70 Jahren mit einem Gesamtnettoeinkommen von 26.000 Euro profitieren von einer Gesamtermäßigung von 2.802 Euro (1.401 x2). Im günstigsten Fall kann ein Paar mit einem Gesamtnettoeinkommen von 17.000 Euro von einer Gesamtermäßigung von 5.602 Euro (2.802 x2) profitieren.

Dasselbe Kürzungssystem gilt unter identischen Ressourcenbedingungen auch für Inhaber einer Militärrente wegen Invalidität oder einer Rente wegen Arbeitsunfall. Letztere müssen nicht unbedingt über 65 Jahre alt sein, ihre Invaliditätsquote muss jedoch mindestens 40 % erreichen.

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