Diese unangenehme Überraschung erwartet die Besitzer im Januar

Diese unangenehme Überraschung erwartet die Besitzer im Januar
Diese unangenehme Überraschung erwartet die Besitzer im Januar
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Für sie ist es etabliert. Einige Immobilieneigentümer haben sich für einen Umzug im Januar entschieden. Ein Lebensprojekt, das den Start ins Jahr 2025 markieren wird. Aber was die Kommunalsteuer angeht, sollten Sie sich vor bösen Überraschungen hüten! „Die Grundsteuer ist für das gesamte Jahr vom Eigentümer zum 1. Januar des Jahres fällig“alarmiert die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP).

Zur Rechtfertigung einer solchen Regelung beruft sich die Steuerverwaltung auf Artikel 1415 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs: „Die Grundsteuer auf bebaute Grundstücke wird für das gesamte Jahr auf der Grundlage der am 1. Januar des Steuerjahres vorliegenden Fakten festgesetzt. » So unterliegen Haushalte, die beispielsweise ihre Immobilie am 25. Januar verkaufen, auch für das Jahr 2025 weiterhin der Grundsteuer.

Diese Denkmalschutzstrategien sollen vor 2025 umgesetzt werden

Selbstverständlich besteht beim Verkauf der Immobilie die Möglichkeit, mit dem Käufer die Zahlung der Grundsteuer zu vereinbaren. Im Allgemeinen wird eine Einigung erzielt, insbesondere in „proportionale Zeit“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Steuerlast gerecht zwischen den Parteien aufgeteilt wird.

„Wir treffen heute in allen Fällen eine solche Vereinbarung, bestätigt hat Die Tribüne Nathalie Couzigou-Suhas, Notarin in Paris. Und der Anteil wird zwischen dem Tag des Verkaufs und dem 31. Dezember festgelegt. »

Abhängig vom Datum des Verkaufs der Immobilie wird der Betrag anhand des Steuerbescheids für das laufende Jahr (sofern dieser bereits von Bercy ausgestellt wurde) oder dem Steuerbescheid des Vorjahres berechnet. Und der Verkäufer wird in der Regel am Tag des Verkaufs entschädigt. Seien Sie jedoch vorsichtig, betont Bercy „Diese Vereinbarung betrifft nicht die Steuerverwaltung und ändert in keiner Weise die Verpflichtung des Eigentümers der Immobilie, die gesamte Steuer am 1. Januar zu zahlen.“ Daher bleibt der Verkäufer der gesetzliche Schuldner der Grundsteuer gegenüber der Staatskasse.

Ein moderater Anstieg im Jahr 2025

Zur Erinnerung: Bercy verlangt jeden Herbst um den 20. Oktober herum die Zahlung der Grundsteuer. Seit fünf Jahren lässt die hohe Inflation die Rechnungen für Immobilienbesitzer in die Höhe schnellen. Insbesondere über die Katastermietgrundlagen – die zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden – und die nach Angaben der National Union of Real Estate Owners (UNPI) seit 2018 um 15 % erhöht wurden.

Die einzig gute Nachricht ist der Rückgang der Inflation in den letzten Monaten. Es soll die Erhöhung der Katastergrundlagen um rund 2 % im Jahr 2025 eindämmen. Und damit auch die Grundsteuer. Es liegt an den Bürgermeistern, die Tarife in Gemeinderatssitzungen im Frühjahr nicht plötzlich zu erhöhen.

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