Was sich für Autofahrer im Jahr 2025 ändert

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Wie jedes Jahr wird es im Automobilsektor auch im Jahr 2025 erhebliche Gesetzesänderungen geben. Diesmal sind es die Beihilfen für den Kauf „sauberer“ Fahrzeuge, die sich am stärksten verändern, aber nicht unbedingt zum Besseren. Erläuterungen…

Der Ökobonus wurde weiter reduziert

Im Jahr 2024 betrug die Höhe des Ökobonus für den Kauf eines neuen Elektroautos 4.000 Euro, für Haushalte, deren Referenzsteuereinkommen je Aktie kleiner oder gleich 15.400 Euro war, sogar 7.000 Euro. Seit dem 2. Dezember ist die Höhe des Ökobonus allerdings in drei Einkommensstufen aufgeteilt. Von nun an beträgt die Hilfe für die ersten fünf Dezile nur noch 4.000 Euro. Das 6. bis 8. Dezil muss mit 3.000 Euro Staatshilfe auskommen, das 9. und 10. Dezil mit 2.000 Euro.

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Der Ökobonus ist weiterhin Elektrofahrzeugen vorbehalten, die für weniger als 47.000 Euro ohne Optionen verkauft werden. Um für den Bonus in Frage zu kommen, müssen die Modelle außerdem einen bestimmten Umweltwert erreichen. Davon ausgenommen sind fast alle Elektroautos, die außerhalb des europäischen Kontinents hergestellt werden.

Dieser Rückgang der Höhe des Umweltbonus ist trotz des nicht wirklich steigenden Absatzes von Elektroautos die Folge der Reduzierung des für die Ökologisierung der Automobilflotte vorgesehenen Betrags auf 1 Milliarde Euro im Jahr 2025, verglichen mit 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2024. 700 Millionen Euro entfallen auf den Ökobonus und den Sanierungsbonus, die restlichen 300 Millionen Euro werden für Sozialleasing verwendet.

Darüber hinaus wurde der Bonus für motorisierte Zweiräder und elektrische Vierräder, der im Jahr 2024 auf 900 Euro festgelegt wurde, einfach abgeschafft.

Der Umtauschbonus ist vorbei

Ein weiterer Hebel zur Ökologisierung der französischen Automobilflotte: Die Umrüstprämie ermöglichte die Verschrottung eines älteren Fahrzeugs und die Unterstützung beim Kauf eines weniger umweltschädlichen Modells. Die im Laufe der Jahre bereits weitgehend reduzierte Umwandlungsprämie wurde nun gestrichen.

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Sozialleasing wird ein Comeback erleben

Das Sozialleasing, das es Ihnen ermöglicht, ein Elektroauto für 100 Euro pro Monat oder dank erheblicher staatlicher Subventionen für bestimmte Modelle sogar deutlich weniger zu mieten, wird 2025 erneuert. Als Opfer seines Erfolgs wird es jedoch erst 2024 aktiviert im zweiten Halbjahr.

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© Ministerien Ökologie Energie Territorien

Die Zuschüsse beliefen sich im Jahr 2024 auf 13.000 Euro pro Auto für insgesamt 50.000 zur Verfügung gestellte Fahrzeuge, verglichen mit ursprünglich angekündigten 25.000 Fahrzeugen. Dies entspricht mehr als dem Doppelten des Betrags von 300 Millionen Euro, der in diesem Jahr für Sozialleasing bereitgestellt wurde. Bleibt das Ziel, Elektroautos für 100 Euro/Monat anzubieten, bis 2025 bestehen, könnte die Höhe der Fördermittel sinken und die günstigsten Angebote verschwinden. All dies muss noch bestätigt werden.

ZFE: Paris, Lyon, Montpellier und Grenoble verabschieden sich von der Crit’Air 3

Wenn die Beihilfen für den Kauf „sauberer“ Autos gekürzt werden, ziehen die Metropolen die Schrauben bei den umweltschädlichsten Fahrzeugen weiter an. Ab dem 1. Januar 2025 ist den ZFE (Low Emission Zones) der Großräume Paris, Großraum Lyon, Montpellier Méditerranée Métropole und Grenoble Alpes Métropole der Verkehr von Crit’Air 3-Fahrzeugen somit untersagt.

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Dies entspricht Euro 4-Dieselautos (oder, falls dies nicht der Fall ist, dem Datum der Erstzulassung von 2006 bis 2010) und Euro 2- und 3-Benzinautos (oder, falls dies nicht möglich ist, dem Datum der Erstzulassung von 1997 bis 2005) oder sogar beiden -Euro 2 motorisierte Räder (oder, falls dies nicht der Fall ist, das Datum der Erstzulassung vom 1. Juli 2004 bis 2006).

Andere FEZ werden ihre Einreisekriterien verschärfen, einige werden neu geschaffen.

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Vorübergehender Aufschub der ökologischen Strafe

Das 2008 eingeführte System der ökologischen Prämien und Malusmaßnahmen sollte steuerlich neutral sein, was in der einen oder anderen Hinsicht nie wirklich der Fall war. Für das Land könnte es im Jahr 2024 von Vorteil sein, denn wenn der ökologische Bonusrahmen sinkt, müsste der Strafrahmen weiter verschärft werden. Die Zensur der Barnier-Regierung und die Ablehnung des Finanzgesetzes 2025 hatten jedoch zur Folge, dass das derzeitige System beibehalten wurde. Diese Situation dürfte sich erst im Laufe des Jahres mit der erneuten Abstimmung über den Finanzentwurf ändern.

Wir kennen daher noch nicht die zukünftige Auslöseschwelle für die Strafe, die derzeit bei 118 g CO2 pro Kilometer liegt und auf 113 g/km hätte gesenkt werden sollen. Die Obergrenze des Umweltstrafmaßes, die derzeit bei 60.000 Euro liegt, sollte 70.000 Euro erreichen.

Ab einer fahrbereiten Masse von 1,6 t gilt weiterhin der Gewichtszuschlag. Dennoch wurde darüber gesprochen, Plug-in-Hybrid-Modelle nicht mehr auszunehmen, die von einer Reduzierung um 200 kg profitieren würden. 100 % Elektroautos hingegen sollten ihre Ausnahmeregelung behalten.

In mehreren Regionen steigen die Preise für Registrierungskarten

Die Meldebescheinigung (Graukarte) erlebt im Jahr 2025 ihre kleine Revolution, denn der Versand erfolgt nicht mehr per Einschreiben mit Rückschein, sondern per Sendungsverfolgung, für die keine Unterschrift erforderlich ist. Allerdings wird dieses kostbare Papier im Jahr 2025 in mehreren Regionen teurer, die den Steuersatz frei festlegen können, ohne einen Schwellenwert von 60 Euro zu überschreiten. Letzteres soll nun im Jahr 2025 von vier Regionen erreicht werden: Bretagne und Centre-Val-de-Loire, für die der Anstieg 3 € im Vergleich zu 2024 erreicht, sowie die Region Grand-Est, die die Kosten für das Steuerpferd um 12 € erhöhen dürfte (noch zu bestätigen) und die Normandie, die wie im Jahr 2024 die höchste Inflation erlebt, diesmal betroffen von einer Erhöhung des Steuerpferdes um 14 €.

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Andernfalls erhöhen sich die Kosten für das Steuerpferd in Neu-Aquitanien um 8 € auf 53 € und in der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur um 7,80 € auf 59 €.

Und viele weitere neue Funktionen

Im Übrigen erhöht sich der Mautpreis zum 1. Februar 2025 um 0,92 %. Auch das Laden Ihres Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz gilt nun als Sachbezug und darf daher von bestimmten Unternehmen nicht mehr angeboten werden.

Motorradfahrer werden sich über das Ende des 2021 eingerichteten und bis zum 31. Dezember 2024 verlängerten Inter-File-Verkehrsexperiments Sorgen machen. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, ist das Inter-File nicht mehr gesetzlich zulässig und fällt unter eine rechtliche Lücke. Darüber hinaus umfasst die technische Überwachung von motorisierten Zweirädern, motorisierten Dreirädern und Pkw ohne Führerschein ab dem 1. März 2025 eine Messung der Lärmbelastung. Gegebenenfalls ging es auch darum, zu überprüfen, ob die Fahrzeuge nicht entfesselt sind. Diese für den 1. Juni 2025 geplante Maßnahme könnte jedoch durch einen Verordnungsentwurf auf das Jahr 2026 verschoben werden.

Zu den weiteren Neuerungen, die ursprünglich im Finanzgesetz 2025 vorgesehen waren, gehörte schließlich ein Anhang, der die Verwendung neuer Radargeräte vorsah, die mehrere Straftaten melden können (Fernentfernung, Nichteinhaltung des Anlegens des Sicherheitsgurts, Mobiltelefon).

Auch der Einsatz von Lärmschutzradaren ist für 2025 geplant, ebenso wie der Ausbau der Radarwagenflotte. Diese nicht gekennzeichneten Fahrzeuge, die von Privatunternehmen oder Strafverfolgungsbehörden gefahren werden können, werden in drei neuen Regionen eingesetzt (Auvergne-Rhône-Alpes, Okzitanien und Provence-Alpes-Côte d’Azur).

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