Mit Dekret vom 15. Januar 2025 entzieht der Präfekt von Vaucluse die dem Orange Football Club erteilte Genehmigung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zum französischen Fußballverband (FFF).
Der Sportverband Orange Football Club profitierte bisher von der Genehmigung im Rahmen seiner Zugehörigkeit zum französischen Fußballverband gemäß Artikel L.121-4 des Sportgesetzes.
Seit der Sportsaison 2022–2023 kam es immer wieder bei zahlreichen Treffen zwischen dem Orange Football Club, seinen Anhängern oder sogar seinen Vorgesetzten zu Gewalttaten gegen gegnerische Mannschaften oder Funktionäre. Diese körperliche oder verbale Gewalt kam sowohl während der Spiele als auch außerhalb der Spiele vor, unabhängig davon, ob sie mit den Spielen in Zusammenhang standen oder nicht.
Die vom Bezirk Grand Vaucluse ausgeübte Disziplinargewalt und die verhängten Sanktionen ermöglichten es nicht, diese Gewalttaten einzudämmen, die zu Störungen der öffentlichen Ordnung führten und Praktizierende, insbesondere Minderjährige, gefährdeten.
-Folglich stellen die Schwere dieser Gewalttaten und ihre Wiederholung nachweislich Risiken für die Gesundheit und die körperliche oder moralische Sicherheit der Praktizierenden dar und führen zu Störungen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Moral.
Für alle festgestellten Verstöße, die gegen die Ethik des Sports verstoßen und in Anwendung von Artikel R.121-5 des Sportgesetzbuchs wurde die dem Orange Football Club erteilte Genehmigung entzogen.
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