Verleumdungsklage gegen Netflix für gültig befunden

Verleumdungsklage gegen Netflix für gültig befunden
Verleumdungsklage gegen Netflix für gültig befunden
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Ein kalifornisches Gericht hat entschieden, dass die von der Frau, die den Stalker der Serie inspiriert hat, gegen Netflix eingereichte Verleumdungsklage gültig ist.

In dieser weltweit erfolgreichen Seifenoper spielt der schottische Schauspieler Richard Gadd die Rolle eines Barkeepers in einem Londoner Pub, der von „Martha“, einer zwanzig Jahre älteren Frau, belästigt wird. Der Komiker machte daraus zunächst eine Show, die er als „basierend auf einer wahren Geschichte“ präsentierte.

Laut einer am Freitag ergangenen Entscheidung eines Richters in Los Angeles wird die Netflix-Serie als „eine wahre Geschichte“ beworben, was sie potenziell verleumderisch macht. „In der allerersten Folge wird unmissverständlich gesagt, dass es sich um eine wahre Geschichte handelt, und die Öffentlichkeit wird damit aufgefordert, die (auf dem Bildschirm gezeigten) Behauptungen als Tatsachen zu akzeptieren“, sagte der Richter.

Die Beschwerdeführerin, Fiona Harvey, war aus der Anonymität herausgekommen, nachdem sie von den Fans schnell als die echte „Martha“ identifiziert wurde. Sie sagt, sie habe Morddrohungen erhalten, an Depressionen gelitten und fordere von Netflix eine Entschädigung in Höhe von mehreren Millionen Dollar. Im Gegensatz zu den in der Serie geschilderten Ereignissen betont Frau Harvey, dass sie den Komiker nie sexuell missbraucht habe, indem sie ihn an den Hoden gepackt habe, und ihm keine Glasflasche auf den Kopf geschlagen habe, bevor sie versucht habe, ihn zu töten. Streck deine Augen aus.

Sie gibt auch an, dass sie nie wegen Belästigung eines Polizisten verurteilt wurde, im Gegensatz zu „Martha“, die Wiederholungstäterin ist und fünf Jahre Gefängnis hinter sich hat.

Netflix argumentierte, dass die beschriebenen Ereignisse „im Wesentlichen wahr“ seien und die Zuschauer selbst verstehen würden, dass es ein Element der Fiktion gebe, da es sich um eine Serie handele. Die Plattform erinnerte daran, dass gegen Frau Harvey wegen Belästigung ermittelt wurde, berührte Herrn Gadds Gesäß und stieß ihn.

„Es gibt einen großen Unterschied zwischen Belästigung und einer gerichtlichen Verurteilung wegen Belästigung“, sagte der Richter. „Ebenso gibt es große Unterschiede zwischen unangemessener Berührung und sexuellem Übergriff sowie zwischen dem Anstoßen und dem Ausstechen einer Person.“ Die beschriebenen Vorfälle „könnten den Grad einer Verleumdung erreichen“ und die Beschwerde sei daher berechtigt, so der Richter. Die von Netflix übernommene Darstellung lasse „eine Missachtung“ der Fakten vermuten, fügt er hinzu. Ihm zufolge habe die Streaming-Plattform „keine Anstrengungen unternommen, die Richtigkeit dieser Aussagen und Darstellungen zu überprüfen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität“ von Frau Harvey zu verbergen.

Netflix sagte, es sei bereit für einen Rechtsstreit in Kalifornien. „Wir beabsichtigen, uns in dieser Angelegenheit energisch zu verteidigen und das Recht von Richard Gadd zu verteidigen, seine Geschichte zu erzählen“, sagte das Unternehmen.

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