SIX Exchange nahm die Anfrage unter Vorbehalt an.
SIX Swiss Exchange hat der Holdinggesellschaft CI Com eine Fristverlängerung für die Veröffentlichung ihres Lageberichts bis zum 31. Mai 2024 gewährt.
Die ursprüngliche Frist wurde von SIX Swiss Exchange auf den 30. April festgelegt, aber CI Com hatte eine Verlängerung beantragt an die SER, die Aufsichtsbehörde von SIX, am 25. April. Die Holdinggesellschaft argumentierte, dass ihre Prüfstelle PKF Certifica bis zu diesem Datum nicht in der Lage sei, ihren Prüfbericht fertigzustellen.
Zur Begründung seines Antrags machte CI Com geltend, dass zusätzliche Überprüfungen durch PKF erforderlich seien, um die Beteiligungen von CI Com an den Unternehmen Zenessa und Alliance Développement Capital SIIC zu bewerten.
SIX Exchange nahm die Anfrage unter Vorbehalt an. So kann sie den Handel mit den Namenaktien des Emittenten aussetzen, „wenn ihr Geschäftsbericht 2023 nicht gemäß den Bestimmungen zur anlassbezogenen Werbung veröffentlicht und nicht bis spätestens 31. Mai 2024, 11 Uhr, bei SIX Exchange Regulation eingereicht wird.“ :59 Uhr MEZ.