Vergessen Sie nicht, dieses bestimmte Einkommen anzugeben

Vergessen Sie nicht, dieses bestimmte Einkommen anzugeben
Vergessen Sie nicht, dieses bestimmte Einkommen anzugeben
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Seit einigen Tagen müssen Sie Ihr Einkommen für 2023 für die Steuererklärung für 2024 angeben. Auch wenn Ihre Erklärung bereits ausgefüllt ist, denken Sie daran, bestimmte zusätzliche Einkünfte hinzuzufügen.

Die Kampagne zur Einkommenserklärung 2023 hat vor einigen Tagen begonnen und wie mehr als 10 Millionen Haushalte können auch Sie von der vorab ausgefüllten Erklärung profitieren. Das ganze Jahr über werden Ihre Einkünfte von den Stellen, die sie zahlen (Arbeitgeber, Pensionskassen, Sozialorganisationen usw.), an die Steuerbehörden übermittelt, um Ihre Jahreserklärung vorab auszufüllen. Obwohl diese bequeme Methode vielen Steuerzahlern wertvolle Zeit spart, ist sie unvollkommen, und einige sehr häufige Einkommensarten müssen manuell hinzugefügt werden, da andernfalls potenziell kostspielige Strafen drohen, wenn sie vergessen werden.

Dies gilt insbesondere für Einnahmen aus Verkäufen oder Vermietungen, die auf digitalen Austauschplattformen zwischen Einzelpersonen wie LeBonCoin, BlaBlaCar, Vinted oder sogar (und insbesondere) Airbnb getätigt werden. Waren diese Einkommen vor rund zehn Jahren für die meisten Haushalte marginal, sind sie heute für viele Haushalte deutlich höher und können schnell die Steuererklärungs- und Freibeträge überschreiten. Und da Plattformen mittlerweile gesetzlich dazu verpflichtet sind, Transaktionsdaten an die Steuerbehörden zu übermitteln, ist es besser, bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung streng und transparent vorzugehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Beim Verkauf von Gebrauchtwaren über Plattformen wie LeBonCoin, Vinted oder Ebay müssen Sie die erhaltenen Beträge ab 2000 Euro Umsatz oder 30 Vorgängen im Jahr angeben. Glücklicherweise sind diese Einnahmen derzeit von der Steuer befreit, mit Ausnahme von Edelmetallen, Schmuck und Kunstwerken, deren kumulierter Betrag im Laufe des Jahres 5.000 Euro übersteigt, oder für eine Ware, die für mehr als 5.000 Euro pro Jahr verkauft wird. Beachten Sie jedoch, dass Verkäufe von Autos und großen Haushaltsgeräten auch über 5.000 Euro von der Steuer befreit sind.

Bei kurzfristigen Anmietungen auf Plattformen wie Airbnb oder Abritel gelten allerdings strengere Vorgaben und die Obergrenzen sind deutlich niedriger. Über 780 Euro Jahreseinkommen für die Vermietung Ihres Hauptwohnsitzes hinaus müssen Sie dieses Einkommen bei der Erklärung Ihres Jahreseinkommens über das Zusatzformular 2042 C angeben. Wenn Ihr Einkommen aus möblierter Vermietung weniger als 77.700 Euro beträgt, dann 50 % davon dieser Betrag unterliegt dem klassischen Einkommensteuertarif; Darüber hinaus wird Ihr Einkommen dann in den realen Bereich der Industrie- und Handelsgewinne (BIC) einfließen, der komplexer ist. Und seien Sie vorsichtig, insbesondere möblierte Vermietungsplattformen übermitteln ihre Informationen das ganze Jahr über gewissenhaft an die Steuerbehörden! Es wird daher dringend empfohlen, die Angabe dieses Einkommens nicht zu „vergessen“.

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