Die Bedingungen für die Ausstellung des vorehelichen ärztlichen Attests, das bei der Erstellung der Heiratsurkunde erforderlich ist, wurden gerade geändert.
Tatsächlich erschien im neuesten Amtsblatt Nr. 76 vom 13. November ein Durchführungserlass zum ärztlichen Attest sowie zu vorehelichen Untersuchungen und Analysen. Darin heißt es in Artikel 2, dass „das ärztliche Attest nach einer obligatorischen vorehelichen ärztlichen Untersuchung erstellt wird“. Das Ziel dieses Besuchs besteht zunächst darin, den künftigen Ehegatten eine Bestandsaufnahme ihres Gesundheitszustands zu ermöglichen und nach Krankheiten zu suchen, die von einem auf den anderen oder auf ihre Nachkommen übertragen werden können.
Anschließend erfolgt eine Untersuchung auf Pathologien oder Risikofaktoren, die während einer möglichen Schwangerschaft ein gesundheitliches Problem für die zukünftigen Ehepartner darstellen könnten. Und schließlich wird dieser Arztbesuch umfassendere Informationen zu Lebensstil, reproduktiver Gesundheit und Familienplanung liefern. Und genau am Ende dieser ärztlichen Beratung, die von einem praktizierenden Arzt für jeden der zukünftigen Ehegatten durchgeführt wird, wird jedem von ihnen das voreheliche ärztliche Attest ausgestellt.
Wesentlicher Punkt: Das ärztliche Attest kann nur vom Arzt ausgestellt werden, nachdem er eine sorgfältige Befragung zur familiären oder persönlichen Vorgeschichte von chronischen Pathologien, Erbkrankheiten oder Missbildungen, insbesondere Chromosomenanomalien, genetischen Krankheiten und angeborenen Herzfehlern, durchgeführt hat.
Darüber hinaus ist es nun wichtig, dass sich das Paar einer vollständigen klinischen Untersuchung unterzieht, einschließlich der Messung von Blutdruck, Gewicht und Größe. Bei den medizinischen Analysen gibt es obligatorische biologische Untersuchungen, nämlich die Bestimmung der Blutgruppe (A, B, o, Rhesus) sowie serologische Untersuchungen auf Toxoplasmose, Röteln und Syphilis.
Zu den empfohlenen biologischen Tests zählen die Serologie der Virushepatitis B (HBV), die Serologie der Virushepatitis C (HCV) sowie die Serologie des humanen Immundefizienzvirus (HIV). Beachten Sie, dass die Verordnung vorsieht, dass der Arzt weitere notwendige biologische Untersuchungen anordnen kann, wenn Anzeichen oder Symptome festgestellt werden, die insbesondere auf sexuell übertragbare Krankheiten hinweisen könnten.
Darüber hinaus empfiehlt sich auch die Einsichtnahme in die Gesundheitsakte, um eine Bestandsaufnahme der Impfungen (Tetanus, Tuberkulose, Poliomyelitis, Masern, Röteln und Keuchhusten) vorzunehmen. Und erst nach Kenntnisnahme der Ergebnisse aller Untersuchungen und Analysen kann der Arzt das ärztliche Attest ausstellen. „Das ärztliche Attest bescheinigt, dass die zukünftigen Ehegatten sich den in diesem Dekret vorgesehenen Untersuchungen und Analysen unterzogen haben. Es wird unterzeichnet und vom Arzt jedem der künftigen Ehegatten persönlich ausgehändigt.
In dieser Bescheinigung muss angegeben werden, dass ihnen die Ergebnisse und Empfehlungen der vorehelichen Untersuchungen und Analysen sachkundig und individuell erläutert wurden“, heißt es in der Verordnung. Bitte beachten Sie, dass dieses Zertifikat eine Gültigkeitsdauer hat. Dem Dekret zufolge kann der Notar oder Personenstandsbeamte die Heiratsurkunde erst dann ausstellen, wenn jeder der künftigen Ehegatten ein voreheliches ärztliches Attest vorgelegt hat, das weniger als drei Monate alt ist.
Darüber hinaus sieht Artikel 7 desselben Dekrets vor, dass der Notar oder der Zivilstandsbeamte durch die gleichzeitige Anhörung der beiden künftigen Ehegatten nachweisen muss, dass sie die Ergebnisse der zwischen ihnen durchgeführten Vernehmungen zur Kenntnis genommen haben und Krankheiten oder Risikofaktoren, die sie offenbaren könnten und die eine Ehe kontraindizieren. „Es steht in der Heiratsurkunde.“ Das Dekret stellt jedoch klar, dass der Notar oder Standesbeamte den Abschluss der Ehe nicht aus medizinischen Gründen gegen den Willen der Beteiligten verweigern kann.
Beschütze das Paar
Konnten sich Heiratswillige zunächst mit einer einfachen ärztlichen Untersuchung unter Angabe der Blutgruppe und der Aufklärung bestimmter Infektionskrankheiten begnügen, so ist für sie nun eine ärztliche Untersuchung mit Angabe des Gewichts verpflichtend , Größe und Blutdruck“, erklärt Dr. D. Cherif, Spezialist für Infektionskrankheiten.
Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass Untersuchungen auf Toxoplasmose, Röteln und Syphilis obligatorisch geworden sind, während solche auf Hepatitis B und C sowie HIV empfohlen werden. „Was Letzteres angeht, hätte ich es lieber gehabt, wenn sie auch verpflichtend wären“, glaubt sie. Dr. D. Cherif versichert außerdem, dass es jetzt auch für Frauen ratsam sei, sich zwei Monate vor der Erwägung einer Schwangerschaft gegen Masern impfen zu lassen, wenn sie nicht geimpft sind. „Dem Paar wird außerdem eine Impfung gegen das Hepatitis-B-Virus empfohlen“, fügt sie hinzu.
Diese neuen Bestimmungen werden nach Ansicht des Spezialisten mehrere übertragbare Krankheiten verhindern und das Paar dank der Impfung, insbesondere der Hepatitis-B-Impfung, die sehr gut ist, schützen. „Es ist auch eine präventive Maßnahme zum Schutz der Gesundheit von Eltern und ihren Kindern“, schließt sie.
Dr. Yacine Iddir, Präsident des Vereins Santé pour tous, ist seinerseits davon überzeugt, dass diese neuen Bestimmungen einen wichtigen Fortschritt für die öffentliche Gesundheit in Algerien darstellen. Ihm zufolge ermöglichen diese Maßnahmen eine bessere Vorbereitung zukünftiger Ehepartner auf ihr gemeinsames Leben, indem sie ihr Bewusstsein für Gesundheitsrisiken schärfen und ihnen einen Präventionsrahmen bieten, der für ihr Wohlergehen und das ihrer zukünftigen Familie von wesentlicher Bedeutung ist.
„Es ist wichtig zu wissen, dass das Screening auf übertragbare Krankheiten wie sexuell übertragbare Infektionen (STIs) und genetische Krankheiten es ermöglicht, frühzeitig einzugreifen und geeignete Lösungen anzubieten, beispielsweise Behandlungen oder Ratschläge zur Familienplanung“, sagte er erklärt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausführliche Befragung und klinische Untersuchung zusätzlich zu den empfohlenen biologischen Analysen die Erstellung einer vollständigen Bestandsaufnahme des Gesundheitszustands der zukünftigen Ehegatten ermöglicht.
Dies verhindert laut Dr. Iddir nicht nur mögliche Komplikationen während der Schwangerschaft, sondern identifiziert auch zugrunde liegende Risiken wie Bluthochdruck oder chronische Krankheiten in der Familienanamnese, die vor der Empfängnis behandelt werden können.
Was das Screening auf Erbkrankheiten wie Chromosomenanomalien, Sichelzellenanämie und andere genetische Pathologien betrifft, hält Dr. Iddir dies für „besonders relevant in einem Land wie Algerien, wo bestimmte Erkrankungen häufiger vorkommen.“
Dadurch ist es insbesondere möglich, werdende Eltern über Risiken und Präventionsmaßnahmen zu informieren oder sie bei Bedarf auch an spezialisierte genetische Beratungen zu verweisen. Dr. Yacine Iddir besteht jedoch darauf, dass diese Untersuchungen nicht als Wunderlösung angesehen werden sollten.
Dazu erklärt er: „Wenn diese Untersuchungen wichtig sind, um bestimmten Krankheiten vorzubeugen, bleibt es unerlässlich, dass die künftigen Ehepartner bei ihrem Vorgehen auch von kompetenten Gesundheitsfachkräften begleitet werden und dass diese Untersuchungen durch Beratung, insbesondere im Gesundheitsbereich, begleitet werden.“ Bildung, Lebensstil und Bewusstsein für Familienplanung.
Das sind entscheidende Erfolgsfaktoren dafür, dass diese Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen.“ Mit anderen Worten: Dr. Yacine Iddir begrüßt diese neuen Bestimmungen, die „vernünftig und notwendig erscheinen, um eine bessere reproduktive Gesundheit zu fördern und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.“ Sie tragen dazu bei, den Grundstein für einen besseren Umgang mit Gesundheitsrisiken im Leben des Paares und der Familie zu legen“, schließt er.