Die algerische Regierung veröffentlichte am Sonntag, den 17. November 2024, im Amtsblatt ein Dekret, das neue Bedingungen für die Eheschließung in Algerien festlegt. Regelungen, die spezifische medizinische Analysen und Untersuchungen umfassen und für alle zukünftigen Ehegatten gelten müssen, die vor einem Notar oder Standesbeamten heiraten möchten.
Tatsächlich zielt der veröffentlichte Text darauf ab, „die Bedingungen für die Ausstellung des ärztlichen Attests und der Liste der vor der Eheschließung erforderlichen Untersuchungen und Analysen festzulegen“. Die erste zu beachtende Bedingung: das ärztliche Attest, das eine ärztliche Untersuchung beinhaltet „Zwangsehe“.
Die Ziele der Eheurkunde für die Eheschließung in Algerien
Die Regierung macht ein voreheliches ärztliches Attest zur Pflicht und führt eine ärztliche Untersuchung ein, die drei Zielen dient: der Beurteilung des Gesundheitszustands der zukünftigen Ehegatten, der Erkennung von Pathologien und Risikofaktoren sowie der Information über den Lebensstil, die reproduktive Gesundheit und die Familie Planung.
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Das Dekret sieht außerdem vor, dass diese Untersuchung von einem „praktizierenden Arzt für jeden der künftigen Ehegatten im Rahmen einer ärztlichen Beratung durchgeführt werden muss, an deren Ende jedem von ihnen ein voreheliches ärztliches Attest ausgestellt wird“. Mit anderen Worten: Diese Bescheinigung ist für den Abschluss der Ehe vor einem Standesbeamten oder einem Notar unerlässlich.
Bevor der Arzt den Ehepartnern ein ärztliches Attest ausstellt, muss er eine „sorgfältige Befragung durchführen und dabei die familiäre oder persönliche Vorgeschichte chronischer Pathologien, Erbkrankheiten oder Missbildungen, insbesondere Chromosomenanomalien, genetische Krankheiten und angeborene Herzerkrankungen, untersuchen“. Er muss außerdem den Blutdruck, das Gewicht und die Größe aller Patienten messen und sie einer vollständigen klinischen Untersuchung unterziehen.
Obligatorische Analysen und Untersuchungen
Zur klinischen Untersuchung führt der Arzt biologische Analysen inklusive Blutgruppenbestimmung (A, B, O, Rhesus) sowie serologische Untersuchungen auf Toxoplasmose, Röteln und Syphilis durch. Als empfohlene biologische Tests empfiehlt er die Serologie der Virushepatitis B (HBV), die Serologie der Virushepatitis C (HCV) und die Serologie des humanen Immundefizienzvirus (HIV).
Zu beachten ist, dass der Arzt bei Anzeichen oder Symptomen, „die insbesondere auf sexuell übertragbare Erkrankungen hinweisen könnten“, auch andere biologische Untersuchungen anordnen und die Gesundheitsakten der künftigen Ehegatten überprüfen kann. Sobald die zukünftigen Ehegatten alle obligatorischen ärztlichen Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse zur Kenntnis genommen haben, können sie die Ehe vor einem Notar oder einem Standesbeamten schließen – oder auch nicht.
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