Die französische Justiz hat einen zweiten Haftbefehl gegen den gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad erlassen und damit den internationalen rechtlichen Druck auf den in Russland im Exil lebenden ehemaligen Führer verstärkt. Dieses neue Verfahren vom 20. Januar betrifft den Tod eines französisch-syrischen Staatsbürgers, Salah Abu Nabour, der bei einem Bombenangriff der syrischen Armee im Juni 2017 getötet wurde.
Diese Entscheidung folgt einem ersten Haftbefehl vom November 2023, der sich bereits gegen Bashar al-Assad wegen seiner mutmaßlichen Verantwortung für den Einsatz chemischer Waffen im Jahr 2013 richtete. Bei diesen Angriffen in Ost-Ghouta und Duma waren mehr als 1.000 Menschen ums Leben gekommen.
Obwohl das ehemalige syrische Regime den Einsatz chemischer Waffen seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 konsequent bestreitet, haben internationale Untersuchungen mindestens 85 bestätigte Chemiewaffenangriffe gegen Zivilisten ergeben. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass die tatsächliche Zahl bei etwa 300 Vorfällen liegen könnte.
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