Das Gericht verurteilt El Mahdaoui zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe

Das Gericht verurteilt El Mahdaoui zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe
Das Gericht verurteilt El Mahdaoui zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe
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Hespress aus RabatMontag, 11. November 2024 – 14:35 Uhr

Am Montagmorgen entschied das Gericht erster Instanz in Rabat, den Journalisten Hamid El Mahdaoui, Leiter der Website „Badil“, zu eineinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Das oben genannte Gericht entschied in der von Justizminister Abdel Latif Wehbe eingereichten Klage auch, den Journalisten zugunsten des Bürgerrechtsklägers zu einer Geldstrafe von 150 Millionen Cent zu verurteilen.

Der Verteidigungsminister der Justiz beantragte in der letzten Sitzung, bevor die Akte zur Beratung vorgelegt wurde, die Verurteilung des Journalisten El Mahdaoui zur Höchststrafe und forderte eine zivilrechtliche Entschädigung in Höhe von 10 Millionen Dirham, also einer Milliarde Rappen.

Die Verteidigung des Justizministers beantragte außerdem eine finanzielle Prüfung der Einnahmen des Kanals des Journalisten El Mahdawi auf dem sozialen Netzwerk „YouTube“ und die Übertragung dieser Einnahmen auf der Grundlage einer gerichtlichen Anordnung zugunsten gemeinnütziger Organisationen.

Der ehemalige Generalsekretär der Authentizitäts- und Modernitätspartei, Abdel Latif Wehbe, reichte eine Beschwerde ein, in der er dem Inhaber der Website „Badil“ vorwarf, „falsche Behauptungen und Fakten mit dem Ziel der Diffamierung, Verleumdung und öffentlichen Beleidigung verbreitet und verbreitet zu haben“. ” gemäß den Anforderungen des Strafgesetzbuches.

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