Die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, gab am Freitag bekannt, dass sie den Fall des LFI-Abgeordneten Andy Kerbrat an den Ethikbeauftragten der Institution weitergeleitet habe, der laut Mediapart seinen Mandatsgebührenvorschuss (AFM) für den Kauf von Medikamenten in Anspruch genommen habe.
„Ein Abgeordneter zu sein bedeutet, eine Vorbildfunktion zu haben. Die von Mediapart gemeldeten Fakten über den Abgeordneten Andy Kerbrat sind äußerst ernst“, kommentierte Frau Braun-Pivet auf X.
„Ich habe den Ethikbeauftragten kontaktiert, damit er sofort eine Prüfung seiner Ausgaben durchführen kann. Wenn der Sachverhalt bewiesen ist, werde ich rechtliche Schritte einleiten“, fuhr sie fort.
Laut einer am Freitag von Mediapart veröffentlichten Untersuchung nutzte der 34-jährige Abgeordnete der Loire-Atlantique sein AFM-Konto, das von der Nationalversammlung monatlich um rund 4.700 Euro aufgestockt wurde, zur Finanzierung seines Drogenkonsums.
Der gewählte Beamte wurde am 17. Oktober von der Polizei in der Pariser U-Bahn angehalten, als er 3-MMC kaufte, eine in Frankreich boomende synthetische Droge. Anschließend kündigte er an, ein „Pflegeprotokoll“ zu starten und gegen seine Sucht „kämpfen“ zu wollen, um seine parlamentarische Tätigkeit wieder aufnehmen zu können.
Laut Mediapart ist der Abgeordnete, gegen den derzeit ein Gerichtsverfahren läuft, aufgrund seiner Sucht in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. In diesem Zusammenhang habe er „mit seinem AFM Geld direkt auf sein Privatkonto überwiesen“, behauptet Mediapart.
Herr Kerbrat gab gegenüber den investigativen Medien zu, dass er mit seinen Mandatsgebühren „alles gemacht“ habe und gab zu, für seinen persönlichen Lebensstil in diesen Umschlag öffentlicher Gelder gegriffen zu haben. Er gibt aber an, dass er dann laut Mediapart „diese verbotenen Ausgaben erstattet“ habe.
Die Nutzung des AFM durch Abgeordnete, erinnerte Frau Braun-Pivet in einer Pressemitteilung, sei „strikt geregelt“ und „muss einer Begründung für etwaige anfallende Ausgaben unterliegen“.
„Jedes Jahr wird ein Drittel der Abgeordneten nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und kontrolliert“, erläuterte sie weiter. Die Situation von Herrn Kerbrat sei weder im Jahr 2023 noch im Jahr 2024 geprüft worden, es sei aber „geplant, dass sie in den kommenden Tagen im Rahmen der laufenden Prüfungen am Ende des Semesters geprüft wird“, fügte sie hinzu.
„Im Falle der Veruntreuung öffentlicher Gelder, insbesondere zur Finanzierung illegaler Ausgaben, wird die Justiz zur Rechenschaft gezogen“, schloss der Präsident der Versammlung.