Mann in Nanterre von RER angefahren: RATP-Agent angeklagt: Nachrichten

Mann in Nanterre von RER angefahren: RATP-Agent angeklagt: Nachrichten
Mann in Nanterre von RER angefahren: RATP-Agent angeklagt: Nachrichten
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Am Donnerstag, dem 14. November, wurde in Nanterre ein Mann von einem RER A angefahren. Der RATP-Sicherheitsagent, der für seinen Sturz auf die Schienen verantwortlich war, wurde am Samstag, dem 16. November, wegen vorsätzlicher Gewalt angeklagt, berichtet BFMTV.

Zwei Tage nachdem ein Mann am Donnerstag, dem 14. November, am Bahnhof Nanterre-Université von einem RER A angefahren und schwer verletzt worden war, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Nanterre der für seinen Sturz auf die Schienen verantwortliche RATP-Sicherheitsagent angeklagt übertragen von BFMTV.

Der gewählte Anführer ist der von „freiwillige Gewalt mit anschließender Handlungsunfähigkeit von mehr als acht Tagen, die durch die Tatsache verschärft wird, dass die Taten von einer Person begangen wurden, die mit einem öffentlichen Auftrag betraut ist, und an einem Ort, der für den Zugang zu einem öffentlichen Personenbeförderungsmittel vorgesehen ist.“. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre entschied sich schließlich gegen eine Beibehaltung „l’intention d’homicide“wobei darauf hingewiesen wurde, dass die im Rahmen der Ermittlungen wegen versuchten Mordes durchgeführten Ermittlungen wenige Stunden nach den Taten eingeleitet wurden „ermöglichte die Klärung der rechtlichen Qualifikation“.

RATP-Agent unter gerichtliche Aufsicht gestellt

Am Donnerstag, 14. November, stürzte ein junger Mann im Alter von 19 Jahren auf die Gleise „während eines Eingriffs eines RATP-Sicherheitsteams“bezieht sich auf die Pressemitteilung der RATP. Er war damals „von einem am Bahnsteig ankommenden Zug erfasst“. Obwohl seine lebenswichtige Prognose dies nicht ist „nicht begangen“Er wurde bei dem Vorfall schwer verletzt. Ein Agent der Network Protection and Security Group (GPSR) wäre für den Sturz auf der Strecke verantwortlich, der zur Kollision mit dem RER geführt hätte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft „Die Untersuchungen werden innerhalb dieses neuen Rechtsrahmens fortgesetzt, um die Umstände der Aktion genauer zu bestimmen und festzustellen, ob sie freiwillig war oder nicht.“. Nachdem der Täter kurz nach den Ereignissen in Polizeigewahrsam genommen wurde, wurde er am Samstag, 16. November, unter richterliche Aufsicht gestellt und unterliegt einem Berufs- und Kontaktverbot gegenüber dem Opfer und seinen Angehörigen.

veröffentlicht am 17. November um 7:24 Uhr, Caroline Chambon, 6Medias.

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